Würdigung des Haushalts für das Jahr 2024
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 25.01.2024 | ö | informativ | 1.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.12.2023 (Eingang 18.12.2023) wurde der Gemeinde die Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt mitgeteilt.
Da keine Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung vorgesehen sind, war der Haushalt nicht genehmigungspflichtig. Es hat lediglich eine Würdigung durch das Landratsamt zu erfolgen (Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO).
Im Rahmen der Würdigung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass kein Anlass zur Beanstandung durch das Landratsamt gesehen wird. Somit konnte die Satzung entsprechend ausgefertigt werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 10.01.2024 ortsüblich im Ortsnachrichtenblatt.
Datenstand vom 15.01.2025 09:34 Uhr