Bebauungsplan Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße,
südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)";
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Hinsichtlich der inhaltlichen Darstellung wird auf Tagesordnungspunkt 2 verwiesen.
Die Durchquerbarkeit des Plangebiets in Nord-Süd-Richtung für den öffentlichen Fußverkehr ist von hoher Bedeutung. Im Bebauungsplan soll dies planungsrechtlich gesichert werden.
Das Grundstück Fl.-Nr. 550 soll weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.
Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 sowie 550. Der Geltungsbereich umfasst 21.949 m². Als Grundlage dient das in der Sitzung vorgestellte Nutzungskonzept vom 16.04.2024 und liegt dem Aufstellungsbeschluss als Anlage bei.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgen. Es wird keine Umweltprüfung durchgeführt (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Die Kostenübernahme durch den Investor für Untersuchungen/Gutachten, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans und die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Nach Aufstellungsbeschluss wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat befürwortet das Planungsziel, für die im Sachvortrag genannten Flächen eine gemischte Nutzung und eine Erhöhung der Baudichte zu ermöglichen.
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)"
umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550 der Gemarkung Poing.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flurnummer 539, 539/5 und 550)" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten und den erforderlichen Gutachten zu schließen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Begründung: kein Anspruch auf Bebauung durch Aufstellungsbeschluss
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet das Planungsziel, für die im Sachvortrag genannten Flächen eine gemischte Nutzung und eine Erhöhung der Baudichte zu ermöglichen.
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)"
umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550 der Gemarkung Poing.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flurnummer 539, 539/5 und 550)" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten und den erforderlichen Gutachten zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 23:37 Uhr