Aufgrund der gemeldeten Belegungszahlen im ersten Abgleich für Krippen- und Kindergartenkinder für das Betreuungsjahr 2024/2025 und der fortgeschriebenen Einwohnerprognose wurde festgestellt, dass im Krippenbereich voraussichtlich 100 - 120 Plätze zum 1. September 2024 frei bleiben werden.
Auf die Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2024 wird verwiesen.
Ebenso kann bestätigt werden, dass die von der Umwandlung betroffenen 25 Krippenplätze laut der aktualisierten Kinderbedarfsprognose der Gemeinde Poing dauerhaft nicht mehr benötigt werden. Die Aufsiedlung orientiert sich seit Jahren in der Praxis an der unteren Variante der prognostizierten Zahlen.
Grundsätzlich kann ein zuzugsbedingter Bedarf unterjährig weiterhin gedeckt werden. Jedoch wird gemäß der aktuellen Fortschreibung der Einwohnerprognose 2024 der Bedarf an Krippenplätzen spätestens zum Jahr 2029 wieder deutlich ansteigen.
In Poing stehen insgesamt 1.098 Betreuungsplätze für den Kindergarten- und Hortbereich zur Verfügung.
Durch den Wegfall von 75 Kindergartenplätzen (Kita Am Bergfeld) werden die variablen Betreuungsplätze zwischen Kindergarten und Hort im Hortbereich langfristig reduziert, da der Bedarf von Kindergartenplätzen weiterhin ansteigen wird. Mit dem Rechtsanspruch auf eine schulische Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ff. sollen die Hortplätze weiterhin erhalten werden.
Bereits seit Jahren ist dem Gemeinderat und der Verwaltung sehr wichtig, dass für die Betreuung auch ohne Rechtsanspruch ausreichend Plätze für schulpflichtige Kinder zur Verfügung gestellt werden. Die Betreuungsquote lag im Kindergartenjahr 2023/2024 bereits bei 84 Prozent.
Die gesetzlich empfohlene Betreuungsquote für die schulische Nachmittagsbetreuung von 80 Prozent ist bereits erreicht und kann bei weiterem Ausbau von schulischen Ganztagsbetreuungsangeboten langfristig gehalten bzw. auf 92 Prozent gesteigert werden. Die Schulleitungen haben bereits signalisiert, dass weitere Räumlichkeiten in den Schulgebäuden zur Verfügung gestellt werden können. Dieser Bereich soll langsam aber stetig weiter ausgebaut werden.
Im Vorfeld hat am 08.04.2024 unter anderem mit der staatlichen Aufsichtsbehörde (Landratsamt Ebersberg) ein gemeinsamer Termin zur Besichtigung der Einrichtung Kinderland Kirchheimer Allee stattgefunden.
Bei diesem wurde seitens der staatlichen Aufsichtsbehörde deren Einvernehmen für das Vorhaben ausgesprochen, schriftlich bestätigt am 09.04.2024. Der Träger Kinderland Plus gGmbH und das Team der Kirchheimer Allee unterstützen die Umwandlung.
Da die Einrichtung als Haus für Kinder konzipiert wurde, ist eine Betreuung von Kindergartenkindern mit dem bestehenden Konzept möglich, da bereits Kindergartenkinder in diesem Haus betreut werden.
Es sind kleinere Umbaumaßnahmen notwendig (Sanitärbereich – Auswechselung von vier Toiletten und zwei Waschbecken).
Der Träger wird einen Antrag auf Erstausstattung von Mobiliar stellen. Kleinere Ausstattungsgegenstände für Kindergartenkinder sind teilweise vorhanden.
Die geplante Umwandlung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Oberbayern, da diese die damit verbundene Verlängerung der Bindungsfrist bzw. Rückforderung der Investitionsförderung U3 prüft und bewilligen muss.
In einem ersten Abstimmungstermin mit der Regierung von Oberbayern am 16.04.2024 wurde der Sachverhalt vorbesprochen. Die Regierung von Oberbayern bat um einen ausführlichen Antrag mit der Einwohnerprognose und um Stellungnahme der Beteiligten. Bereits in diesem Termin teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass einer Befristung nicht mehr zugestimmt werden kann, sondern ggfs. einer dauerhaften Umwandlung. Der Antrag hierfür ist seitens der Verwaltung bereits gestellt worden.
Der Beschluss des Gemeinderates ist diesem Antrag nachzureichen.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Zustimmung für die Umwandlung der 25 Krippenplätze in bis zu 50 Kindergartenplätze ab dem Kitajahr 2024/2025, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberbayern. Dadurch können Hortplätze weiterhin erhalten und somit der kommende Bedarf erfüllt werden. Die staatliche Aufsichtsbehörde wird nach Zustimmung der Regierung von Oberbayern die Betriebserlaubnis der Einrichtung Kinderland Kirchheimer Allee anpassen.