Teilfortschreibung des Regionalen Planungsverbandes München; Steuerungskonzept von Windenergie Stellungnahme der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen.

Im Rahmen des informellen Vorabbeteiligungsverfahren wurden die Mitglieder des Regionalplanungsverbandes München beteiligt und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. 
Dazu sind die im Landesentwicklungsprogramm Bayern vorgesehenen Vorranggebiete festzulegen. 
Ziel dahinter ist die Herstellung einer räumlichen Ordnung bzw. die Vermeidung eines unkoordinierten, zersiedelnden Ausbaus der Windenergienutzung. 

Die Regionalplanung dient insbesondere der Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten ggfs. auch von Ausschlussgebieten. 

Die Regionalplanung ist dabei nicht an Darstellungen im Flächennutzungsplan gebunden und kann grundsätzlich unabhängig nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen ihr Steuerungskonzept aufstellen. 
Dabei sind kommunale Planungen jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen. 

Ebenfalls können Gemeinden auch weiterhin Flächen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ausweisen, die außerhalb der Vorrangflächen des Regionalplans sind.
Dies wurde auch explizit durch den Regionalen Planungsverband auf Nachfrage bestätigt. 

Dadurch das die Gemeinde Poing zum aktuellen Zeitpunkt nicht unmittelbar durch die Regionalplanung betroffen ist, da die Umsetzung der Windenergieanlage im Gruber Taxet eine Bauleitplanung erfordert, hat die Verwaltung folgende Stellungnahme ausgearbeitet.

Stellungnahme der Verwaltung: 
Hiermit nehmen wir die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans München zur Vorstellung des Vorabentwurfs des Steuerungskonzeptes Windenergie wahr.

Bereits im Jahr 2011 gab es eine Konzentrationsflächenplanung des Landkreises Ebersberg, in der die Nutzung der Windenergie untersucht wurde. 
Für die Gemeinde Poing ergibt sich aus dem digitalen Energienutzungsplan eine Windpotentialfläche des Gruber Taxet, welche sich derzeit auf einer Weißfläche befindet. 
Diese detailliertere Standortauswahl erfolgte in Abstimmung mit dem Eigentümer der vorgesehenen Fläche.
Die Gemeinde befindet sich derzeit in der Vorprüfung zur Umsetzung. Hierfür wurden bereits Voranfragen bei der Deutschen Flugsicherung, der Bundeswehr, sowie ein immissionsschutzrechtliches Gutachten beauftragt. 

Die Errichtung der Windenergieanlage soll im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung erfolgen.

Kritisch betrachten wir die Ausweisung von Weißflächen, sofern dadurch die kommunale Bauleitplanung eingeschränkt wird. Denn der Flächenbeitragswert nach WindBG sollte als Mindestanforderung zu verstehen sein. Im Sinne der Positivplanung müssten unbedingt zusätzliche Ausweisungen der Gemeinden möglich bleiben.

Die Gemeinde stimmt einer übergeordneten Planung durch den Regionalen Planungsverband grundsätzlich zu, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Belange der Gemeinde Poing berücksichtigt werden und die Errichtung einer Windenergieanlage im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung weiterhin umsetzbar bleibt. 

Beschlussvorschlag

Der Stellungnahme gemäß dem Vortrag wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Stellungnahme gemäß dem Vortrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2024 13:59 Uhr