Im Rahmen des Antrags der CSU-Fraktion zur Konzepterstellung einer stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums vom 16.11.2023 hat Erster Bürgermeister Thomas Stark mitgeteilt, dass eine erneute Bedarfsabfrage an alle in Betracht kommenden Vereine und Hauptnutzer erfolgen werde.
Alle vorgebrachten Wünsche werden anschließend an die Planerin zur Prüfung weitergeleitet und unter Abwägung aller möglichen Konsequenzen so weit wie möglich berücksichtigt.
Im Zeitraum vom 07.03.2024 bis 12.04.2024 hatten die Vereine und Hauptnutzer die Möglichkeit, erneut ihre Wünsche entsprechend bei der Verwaltung vorzubringen.
Folgende Anregungen der Vereine zur Sportplatzerweiterungen auf Grundlage des B-Plans vom 25.06.2020 wurden vorgebracht:
TSV Poing e.V. - Fußball
- Gerätehaus ebenerdig und größer
- Imbiss
SG Poing
- Zwei Basketballplätze vollwertig
- Zwei Beachvolleyballplätze
- Kugelstoßanlage
- Mitnutzung Gebäude Stockschützen / Imbiss
TC RW Poing – Tennis
- Vereinsheim 240m²
- 10 Plätze
- Traglufthalle
Bogenschützen
Kleingartenanlage
- Wasserversorgung Kleingärten
- Zuwegung vom Parkplatz der Poinger Einkehr
Die eingegangenen Wünsche wurden daraufhin an die Planerin weitergeleitet und in zwei Varianten unter Berücksichtigung der örtlichen Einschränkungen eingearbeitet.
Variante A beinhaltet als wesentliches Merkmal eine Bogenschießanlage, weshalb aufgrund dieser Größe andere Bereiche nicht entsprechend berücksichtigt werden könnten.
So wären im Vergleich zu Variante B folgende Anlagen nicht umzusetzen:
- Ein Basketballplatz, ein Soccer5-Platz, Imbiss und Lagergebäude, Kleinfeld Rasenspielfeld, ein weiterer 10. Tennisplatz
Variante B kann nahezu alle wesentlich geforderten Inhalte erfüllen. Die Bogenschießanlage und ein weiterer 10. Tennisplatz wären aufgrund der mangelnden Platzkapazitäten nicht umsetzbar.
Ebenfalls ist aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen eine Traglufthalle nicht genehmigungsfähig. Aufgrund der hellen Beleuchtung in den Nachtstunden sowie der Höhe der baulichen Anlage zum angrenzenden Außenbereich mit der dort befindlichen Ausgleichsfläche und der Rissmoräne ist ein solches Vorhaben fachlich nicht zu befürworten.
Die Zuwegung zur Kleingartenanlage vom Parkplatz der Poinger Einkehr wird berücksichtigt.
Eine mögliche Wasserversorgung befindet sich noch in Prüfung.