Tektur zur Baugenehmigung vom 09.05.2023 für den Neubau von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Dreispänner mit Stellplätzen und Versenkgaragen, Kiebitzstraße 6a-k, Fl.-Nr. 4010 Gemarkung Poing, Quartier WA 9.1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beantragt zum o.g. genehmigten Bauvorhaben eine Tektur mit folgenden Änderungen:
- Anstelle der Tiefgarage sind Versenkgaragen geplant. Die Versenkgaragen sollen mit jeweils zwei unterirdischen Stellplätzen unter den oberirdischen Stellplätzen errichtet werden. Dadurch entfällt die Tiefgarage zusammen mit der Zufahrtsrampe / Rampengebäude, den Lüftungsschächten und dem in die Tiefgarage führenden Treppenhaus.
- Die Lage der Einfamilienhäuser sowie des Reihenhauses wurde durch den Entfall der Tiefgarage optimiert. Dabei wurde jeweils das EFH 1 um 0,63 m, das EFH 2 um 0,06 m und das EFH 3 um 0,10 m nach Süden verschoben. Das RH wurde um 0,65 m nach Westen verschoben.
- Die gemäß §19 BauNVO gerechnete Grundfläche reduziert sich um 223,70 m2. Dabei bleibt die Hauptgrundfläche mit 902,59 m2 und einer GRZ I von 0,31 gleich, es verringert sich jedoch die Nebengrundfläche von 848,11 m2 auf 639,62 m2 und die GRZ II von 0,60 auf 0,53.
- Sonstige Änderungen:
- Überplanung der Kellergrundrisse der DHH 2 und DHH 3 mit jeweiliger Unterkellerung der Erker (L 5,74 m x B 0,75 m) auf der Ost- / bzw. Westseite sowie
- Anpassung der Freifläche.
ohne Änderungen:
- Gebäudehauptmaße (Ausnahme Unterkellerung der Erker DHH 2 und DHH 3)
- Wand- und Firsthöhen
- Abmessungen Terrassen
- Geländehöhen
- Fassadengestaltung
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7.
Die Baugenehmigung wurde am 09.05.2023 bzw. der Änderungsbescheid am 16.08.2023 erteilt.
Bei der genehmigten Planung wurden die Stellplätze in einer Tiefgarage sowie die Besucherstellplätze oberirdisch nachgewiesen und genehmigt. Es wurde eine Befreiung für den Tiefgaragenzugang außerhalb der Baugrenze erteilt.
Für das Vorhaben sind 28 Stellplätze - davon 3 Besucherstellplätze - nachzuweisen.
Gemäß der Stellplatzsatzung sind für Besucherstellplätze Doppel- oder Mehrfachparkplätze nicht zulässig, so dass 3 Besucherstellplätze als einfache Stellplätze errichtet werden.
Alle übrigen Stellplätze werden in 10 Versenkgaragen untergebracht.
Bei den geplanten Versenkgaragen handelt es sich um Garagen mit 2 unterirdischen Stellflächen und einem oberirdischen Stellplatz.
Zur Fahrzeugentnahme der unterirdischen Stellplätze wird die Versenkgarage in die Höhe gefahren und muss zwingend wieder heruntergefahren werden. Der oberirdische Parkplatz ist somit jederzeit frei anfahr- und abfahrbar.
Hinweis des Antragstellers bzw. Herstellers:
Das Steuerungssystem der Versenkgaragen gestattet dem Nutzer lediglich das Abziehen des Schlüssels im heruntergefahrenen Zustand. Somit wird das System nur während der Fahrzeugentnahme hochgefahren und muss danach wieder versenkt werden.
Auf der obersten Stellplatzfläche können aus statischen Gründen nur Pflasterplatten aus Recycling Gummigranulat als Abschluss verlegt werden.
Bei Bedarf kann zu jedem oberirdischen Stellplatz im Bereich der Versenkgaragen eine E-Ladestation / Wallbox installiert werden. Die Errichtung der E-Ladestationen wird mittels Verlegung entsprechender Leerrohre in den Schächten der Versenkgaragen vorbereitet. Dazu werden die oberirdischen Stellplätze mit Ladestationen mit einer Kabelschleppe ausgerüstet, so dass das System mit den Versenkgaragen unabhängig davon funktioniert.
Es wurde ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Lage der Versenkgaragen teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze gestellt. Durch die Errichtung der Versenkgaragen ergibt sich eine Überschreitung der Baugrenze von 109,26 m².
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zur Baugenehmigung vom 09.05.2023 für den Neubau von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Dreispänner mit Stellplätzen und Versenkgaragen, Kiebitzstraße 6a-k, Fl.-Nr. 4010, wird erteilt.
Der Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet zur Lage der Versenkgaragen - teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze - wird zugestimmt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zur Baugenehmigung vom 09.05.2023 für den Neubau von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Dreispänner mit Stellplätzen und Versenkgaragen, Kiebitzstraße 6a-k, Fl.-Nr. 4010, wird erteilt.
Der Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet zur Lage der Versenkgaragen - teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze - wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
Datenstand vom 07.11.2024 21:39 Uhr