Baubetriebshof der Gemeinde Poing; Erlass einer neuen Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung) Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.10.2024 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.10.2009 wurde die aktuell gültige Gebührensatzung für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes beschlossen.

Aufgrund des Zeitablaufs und der zwischenzeitlichen Änderungen soll eine neue Satzung erlassen werden. Die Gebührensatzung wird überwiegend bei Abrechnungen von verursachten Schäden an gemeindlichen Einrichtungen angewandt, wenn ein Verursacher bekannt ist.
Auch erfolgen Abrechnungen an Träger von Kindereinrichtungen, wenn der Träger lt. Miet- und Nutzungsvertrag zu einer Leistung verpflichtet ist, aber diese von Facharbeitern des Baubetriebshofes ausgeführt werden sollen.
Die Gebührensatzung findet zudem Anwendung für innere Verrechnungen und zur Kalkulation von Angeboten.

Darüber hinaus wurden für die neue Satzung nun auch Gebühren für die Ausleihe kalkuliert, welche das Ausleihen von festgelegten Sachgegenständen für Veranstaltungen an ortsansässige Vereine oder örtliche Gewerbetreibende regelt. Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die durch die Gemeinde Poing beschafft wurden und verwaltet werden.

Die durch die Gebührensatzung festgelegten Gebühren sind regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen. Die prozentuale Anpassung der Gebühren orientiert sich am Verbraucherindex des Statistischen Bundesamtes. 

Der Verleih von Verkehrszeichen, Sicherheitsbaken und Absperrschranken mit Fußplatten an Bürger und Gewerbetreibende der Gemeinde Poing ist zukünftig aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich und daher auch nicht mehr im Satzungsentwurf enthalten. Grund hierfür ist die, in der Regel, fehlende Sachkunde zu den Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen. 

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Poing die Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung) in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2025.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Poing die Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung) in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 22:45 Uhr