Schulentwicklung in Poing;
Kooperationsvertrag für den Schulverbund Ebersberg Nord
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 32 Absatz 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) bilden öffentliche Mittelschulen, die nicht alle schulischen Voraussetzungen für eine Mittelschule allein erfüllen können, einen Mittelschulverbund.
Der bisherige Kooperationsvertrag für den Schulverbund „Ebersberg Nord“ zwischen den Schulverbänden Markt Schwaben und Poing läuft zum 31.07.2025 aus. Um eine weiterhin gute Kooperation zwischen den Mittelschulen Markt Schwaben und Poing zu gewährleisten, wurde ein neuer Vertrag mit einer befristeten Laufzeit bis zum 31.07.2031 ausgearbeitet.
In der letzten Schulverbundversammlung vom 18.03.2025 wurde mit den Vertretern aller Verbundkommunen der beigefügte Vertragsentwurf abgestimmt und die gewünschten Änderungen mit aufgenommen. Ebenso erfolgten redaktionelle Anpassungen.
Eine Synopse des alten und neuen Vertrages ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. In der Synopse sind alle Änderungen mit den jeweiligen Begründungen bzw. Stellungnahmen seitens des Staatlichen Schulamtes Ebersberg aufgeführt.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ebersberg müssen alle Verbundkommunen den neuen Vertrag in den entsprechenden Gremien beschließen lassen. Ein Beschluss allein durch die Schulverbände ist nicht ausreichend.
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden Kooperationsvertrag zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsvertrag für den Schulverbund „Ebersberg Nord“ in der vorliegenden Fassung zu.
Datenstand vom 29.04.2025 16:49 Uhr