Neubau Eisenbahnüberführung Verlängerung Anzinger Straße; Festlegung des Rückbaubereiches Schwabener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 27.05.2015 ging vom planenden Büro Lahmeyer München ein Schreiben ein, mit folgendem Anliegen:

„Im Rahmen der Planungen zur EÜ km 17,040 Anzinger Straße, welche auch den Rückbau der EÜ km 17,126 Schwabener Straße umfassen, ist einvernehmlich der Rückbaubereich der Schwabener Straße im Querungsbereich mit der Bahn zu definieren.“

Feststellung der Verwaltung:
Im wirksamen Bebauungsplan Nr. 32-Ost ist nur die Südseite mit Festsetzung eines Geh- und Radweges belegt.

Nach Auffassung der Verwaltung erscheint die Aufrechterhaltung einer Fuß- und Radwegeverbindung – im Abstand von 80 m zu einer neu errichteten – finanziell nicht tragbar.
Es wäre hier auch wieder eine EÜ erforderlich. Sinnvoll wäre es, die Schwabener Straße komplett zu schließen und an dieser Stelle keine Fuß- und Radwegeverbindung mehr aufrecht zu erhalten (Rückbaubereich: „rot markiert“ im beiliegendem Luftbild).

Hintergrund ist, dass sich der Neubau der EÜ Verlängerung Anzinger Straße im Zusammenhang mit der dringenden Sanierung der EÜ Schwabener Straße ergeben hat (Schließung EÜ Schwabener Straße; hierfür Anrechnung der fiktiven Sanierungskosten auf den Neubau EÜ Verlängerung Anzinger Straße).

Wenn nun eine Fuß- und Radwegeverbindung aufrechterhalten werden müsste, würde diese Entscheidung ad absurdum geführt werden (neues EÜ-Bauwerk, Kosten wären von der Gemeinde alleine zu tragen).

Beschlussvorschlag

Der Rückbau im Bereich der Schwabener Straße erfolgt entsprechend der „rot markierten“ Darstellung im beiliegendem Luftbild.

Beschluss

Der Rückbau im Bereich der Schwabener Straße erfolgt entsprechend der „rot markierten“ Darstellung im beiliegendem Luftbild.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat  in seiner öffentlichen  Sitzung am 18. Juni 2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Im Rahmen  der Neubau der Eisenbahnüberführung Verlängerung Anzinger Straße der dringenden Sanierung der Eisenbahn überführung  Schwabener Straße ist nicht mehr Notwendig und wird rückgebaut.

Am 27.05.2015 ging vom planenden Büro Lahmeyer München ein Schreiben ein, mit folgendem Anliegen:
„Im Rahmen der Planungen zur EÜ km 17,040 Anzinger Straße, welche auch den Rückbau der EÜ km 17,126 Schwabener Straße umfassen, ist einvernehmlich der Rückbaubereich der Schwabener Straße im Querungsbereich mit der Bahn zu definieren.“
Feststellung der Verwaltung:
Im wirksamen Bebauungsplan Nr. 32-Ost ist nur die Südseite mit Festsetzung eines Geh- und Radweges belegt.

Nach Auffassung der Verwaltung erscheint die Aufrechterhaltung einer Fuß- und Radwegeverbindung – im Abstand von 80 m zu einer neu errichteten – finanziell nicht tragbar.
Es wäre hier auch wieder eine EÜ erforderlich. Sinnvoll wäre es, die Schwabener Straße komplett zu schließen und an dieser Stelle keine Fuß- und Radwegeverbindung mehr aufrecht zu erhalten .

Hintergrund ist, dass sich der Neubau der EÜ Verlängerung Anzinger Straße im Zusammenhang mit der dringenden Sanierung der EÜ Schwabener Straße ergeben hat (Schließung EÜ Schwabener Straße; hierfür Anrechnung der fiktiven Sanierungskosten auf den Neubau EÜ Verlängerung Anzinger Straße).

Wenn nun eine Fuß- und Radwegeverbindung aufrechterhalten werden müsste, würde diese Entscheidung ad absurdum geführt werden (neues EÜ-Bauwerk, Kosten wären von der Gemeinde alleine zu tragen).

Datenstand vom 08.07.2015 10:09 Uhr