Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Veröffentlichung des Ortsverbandes Die GRÜNEN / Bündnis 90 im Ortnachrichtenblatt Nr. 36 zur Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.07.2015 zu dem Antrag, die Spätbusse durch Anrufsammeltaxen zu ersetzen hat der MVV folgende Stellungnahme abgegeben:
Der aus Ottobrunn vorgestellte Taxiverkehr ist nicht in den MVV-Tarif integriert und nicht nach §42 PbefG als Linienverkehr genehmigt. Grundsätzlich muss jeder nach §42 PbefG genehmigte Linienverkehr zum Einstieg eine oder mehrere festdefinierte Haltestellen aufweisen. Der Ausstieg kann – sofern festgesetzt – individuell und unabhängig von Haltestellen erfolgen, wobei ein Ausstieg ohne Angabe von Haltestellen eine Berücksichtigung in der MVV-Fahrplanauskunft derzeit unmöglich machen würde. Korrekt müsste also heißen „Ruftaxi-Linien benötigen fest definierte Einstiegshaltestellen“. Allerdings sind festgelegte Abfahrtszeiten sowie definierte Ankunftshaltestellen derzeit Grundvoraussetzung, um das Angebot auch im Rahmen der Fahrplanauskunft berücksichtigen zu können. Folglich müsste man weitere Haltestellen im Verlauf festlegen, auch um dort die Aufnahme von Fahrgästen zur Rückfahrt zum S-Bahnhof Poing oder anderen möglichen Ausstiegspunkten im Rahmen der Rückfahrt zu ermöglichen. Mit den derzeit bestehenden angebotenen Spätverkehren der MVV-Regionalbuslinien 460 und 461 ist derzeit auch ein Einstieg an anderen Haltestellen als dem S-Bahnhof Poing sowie eine Rückfahrt zum S-Bahnhof Poing möglich.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass unabhängig davon, wie die Bedienung zum Ausstieg im Detail vorgenommen wird, sich die Frage der Kostenabschätzung in der genannten Höhe von 80.000 bis 90.000 Euro/Jahr nicht wesentlich verändert, da wesentlicher Bestandteil dieser Kosten die anzurechnenden Personalkosten sind. Die zeitaufwendige Bedienung der Gemeinden Anzing und Pliening und deren Ortsteile muss ebenfalls berücksichtigt werden, was, wie dargestellt, eine Abfahrt von und zu jeder S-Bahn mit nur einem Taxi nicht ermöglichen würde. Alleine die einfache Fahrt vom S-Bahnhof Poing zur Haltestelle „Obelfing, Schwaigerstraße“ ist ohne weiteren Ausstiegswunsch innerhalb von Poing mit zehn Minuten zu kalkulieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich die Fahrtwünsche sehr individuell darstellen können, so dass ein Taxi nicht zeitgleich und ohne Verzögerung von mindestens einem S-Bahn-Takt die Bedienung von Pliening und Anzing vollziehen kann. Zur Kostenberechnung wurde daher ein Fahrplan mit der Aufteilung in zwei Bedienungskorridore (Linie 1: Poing Nord mit Gemeindegebiet Pliening und Linie 2: Poing Süd mit Gemeindegebiet Anzing) entwickelt.
Hierzu ist unserer Stellungnahme zu entnehmen: „Um mit einem Ruftaxi-Verkehr sowohl Fahrtmöglichkeiten Richtung Pliening, als auch Anzing anbieten zu können, wäre daher der Einsatz von zwei Taxen und die Aufteilung der Bedienungskorridore zwei Linien erforderlich. Eine Linie, welche den nördlichen Bereich mit der Bedienung von allen Haltestellen im nördlichen Gemeindebereich Poing (nördlich der Bahnstrecke) sowie allen Haltestellen auf Gebiet der Gemeinde Pliening abdeckt und eine zweite Linie, welche den südlichen Bereich mit der Bedienung von allen Haltestellen im südlichen Gemeindebereich Poing (südlich der Bahnstrecke) sowie allen Haltestellen im Gemeindebereich Anzing abdeckt. Dadurch wären für beide Ruftaxi-Linien eine Bedienung im 40-Minuten-Takt und damit die Anbindung jeder zweiten S-Bahn denkbar. Möglich wären somit Abfahrten beider Ruftaxi-Linien um 22.04, 22.44, 23.24 und 00.04 Uhr ab dem S-Bahnhof Poing.“
Kurzbericht
Aufgrund der Veröffentlichung des Ortsverbandes Die GRÜNEN / Bündnis 90 im Ortnachrichtenblatt Nr. 36 zur Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.07.2015 zu dem Antrag, die Spätbusse durch Anrufsammeltaxen zu ersetzen hat der MVV folgende Stellungnahme abgegeben:
Der aus Ottobrunn vorgestellte Taxiverkehr ist nicht in den MVV-Tarif integriert und nicht nach §42 PbefG als Linienverkehr genehmigt. Grundsätzlich muss jeder nach §42 PbefG genehmigte Linienverkehr zum Einstieg eine oder mehrere festdefinierte Haltestellen aufweisen. Der Ausstieg kann – sofern festgesetzt – individuell und unabhängig von Haltestellen erfolgen, wobei ein Ausstieg ohne Angabe von Haltestellen eine Berücksichtigung in der MVV-Fahrplanauskunft derzeit unmöglich machen würde. Korrekt müsste also heißen „Ruftaxi-Linien benötigen fest definierte Einstiegshaltestellen“. Allerdings sind festgelegte Abfahrtszeiten sowie definierte Ankunftshaltestellen derzeit Grundvoraussetzung, um das Angebot auch im Rahmen der Fahrplanauskunft berücksichtigen zu können. Folglich müsste man weitere Haltestellen im Verlauf festlegen, auch um dort die Aufnahme von Fahrgästen zur Rückfahrt zum S-Bahnhof Poing oder anderen möglichen Ausstiegspunkten im Rahmen der Rückfahrt zu ermöglichen. Mit den derzeit bestehenden angebotenen Spätverkehren der MVV-Regionalbuslinien 460 und 461 ist derzeit auch ein Einstieg an anderen Haltestellen als dem S-Bahnhof Poing sowie eine Rückfahrt zum S-Bahnhof Poing möglich.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass unabhängig davon, wie die Bedienung zum Ausstieg im Detail vorgenommen wird, sich die Frage der Kostenabschätzung in der genannten Höhe von 80.000 bis 90.000 Euro/Jahr nicht wesentlich veränd
ert, da wesentlicher Bestandteil dieser Kosten die anzurechnenden Personalkosten sind. Die zeitaufwendige Bedienung der Gemeinden Anzing und Pliening und deren Ortsteile muss ebenfalls berücksichtigt werden, was, wie dargestellt, eine Abfahrt von und zu jeder S-Bahn mit nur einem Taxi nicht ermöglichen würde. Alleine die einfache Fahrt vom S-Bahnhof Poing zur Haltestelle „Obelfing, Schwaigerstraße“ ist ohne weiteren Ausstiegswunsch innerhalb von Poing mit zehn Minuten zu kalkulieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich die Fahrtwünsche sehr individuell darstellen können, so dass ein Taxi nicht zeitgleich und ohne Verzögerung von mindestens einem S-Bahn-Takt die Bedienung von Pliening und Anzing vollziehen kann. Zur Kostenberechnung wurde daher ein Fahrplan mit der Aufteilung in zwei Bedienungskorridore (Linie 1: Poing Nord mit Gemeindegebiet Pliening und Linie 2: Poing Süd mit Gemeindegebiet Anzing) entwickelt.
Hierzu ist unserer Stellungnahme zu entnehmen: „Um mit einem Ruftaxi-Verkehr sowohl Fahrtmöglichkeiten Richtung Pliening, als auch Anzing anbieten zu können, wäre daher der Einsatz von zwei Taxen und die Aufteilung der Bedienungskorridore zwei Linien erforderlich. Eine Linie, welche den nördlichen Bereich mit der Bedienung von allen Haltestellen im nördlichen Gemeindebereich Poing (nördlich der Bahnstrecke) sowie allen Haltestellen auf Gebiet der Gemeinde Pliening abdeckt und eine zweite Linie, welche den südlichen Bereich mit der Bedienung von allen Haltestellen im südlichen Gemeindebereich Poing (südlich der Bahnstrecke) sowie allen Haltestellen im Gemeindebereich Anzing abdeckt. Dadurch wären für beide Ruftaxi-Linien eine Bedienung im 40-Minuten-Takt und damit die Anbindung jeder zweiten S-Bahn denkbar. Möglich wären somit Abfahrten beider Ruftaxi-Linien um 22.04, 22.44, 23.24 und 00.04 Uhr ab dem S-Bahnhof Poing.“
Datenstand vom 22.03.2016 16:22 Uhr