Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.04.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Das Wettbewerbsgebiet wird wie im Auslobungstext beschrieben festgelegt.
2. Die zu konzipierende Schule soll heutige Anforderungen erfüllen, jedoch eine hohe Zukunftsfähigkeit ausweisen. Es soll das im Auslobungstext enthaltene Funktionsdiagramm erfüllt werden.
3. Die Flächen der Mensa, Mehrzweckraum und Verteiler sollen als Versammlungsstätte gemäß den Anforderungen nach Versammlungsstättenverordnung zuschaltbar eine Fläche von mind. 300 qm bzw. Besucher in Reihenbestuhlung von mind. 300 Personen ergeben. Der Musiksaal und der EDV-Raum sollen als Bühne der Versammlungsstätte zuschaltbar sein und zum Besucherraum erhöht angeordnet werden. Die Bühne soll mind. 135 qm aufweisen. Der Versammlungsstätte soll ein Verpflegungsraum von 30 qm zugeteilt werden.
4. Als Ersatz für die bestehenden Mietergaragen sind mindestens 6 Stellplätze mit einer Überdachung vorzusehen.
5. Dem Entwurf der Auslobung wird mit den beschlossenen bzw. einvernehmlich festgelegten Änderungen als Grundlage für den Wettbewerb zugestimmt.
In der Auslobung hat die Gemeinde Poing zum Ausdruck gebracht, dass zur Stärkung der alten Ortsmitte Pkw-Stellplätze erforderlich sind, die auch z. T. im Wettbewerbsgebiet unterzubringen sind. Die Stellplatzplanung soll auch den Bedarf des angrenzenden Rathauses und des angrenzenden Kinderhortes mit einbeziehen.
Als Freianlagen sind zudem eine Aktionsfläche mit Pausenhof, Sportflächen, eine Fahrradeinstelle und eine Wertstoffinsel erforderlich. Durch Hinzunahme einer bisher mit Garagen und Stellplätzen bebauten Fläche kann die Erschließung der Schule verkehrstechnisch erheblich verbessert werden. Der die Schule umgebende öffentliche Straßenraum sowie das Rathausvorfeld sind als Ideenteil einzuplanen.
Die Kostenobergrenze wurde in der Auslobung für die KG 300, 400 und 500, jedoch ohne Parkpaletten oder anderer Einrichtungen zum Parken auf 9,5 Mio. Euro netto festgelegt. Diesbezüglich wurde in der Finanzplanung im Haushalt ein Kostenansatz von 15,1 Mio. Euro eingeplant und mit Auftragsvergabe der Architektenleistungen Gebäude und Freianlagen des Gemeinderates vom 29.10.2015 als Zielvorgabe eine verbindliche Kostenobergrenze von 15,1 Mio. Euro beschlossen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Kostengruppen 200 – 700 einschließlich Umsatzsteuer.
Die Wettbewerbsvorprüfung ergab für den Entwurf der Architekten Löhle Neubauer eine Gesamtsumme (KG 200 – 700 inkl. Tiefgarage) von 18.091.422,91 Euro brutto.
Nach den Richtzahlen zur gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 ergibt sich für das geplante Vorhaben auf dem Grundstück Karl-Sittler-Straße, Fl. Nr. 369/0 der Gemarkung Poing, ein Bedarf von 102 Stellplätzen, davon sind 75 Stellplätze für die Versammlungsstätte.
Zusätzlich sind für das bestehende Gebäude in der Rathausstraße 3 sowie für den Kinderhort in der Schulstraße 31a insgesamt 27 Stellplätze auf dem Baugrundstück bereit zu stellen. Nicht berücksichtigt im Stellplatzbedarf wurden zukünftige Erweiterungen der Rathausverwaltung durch Nutzungsänderung von bis zu 11 Stellplätzen.
Aufgrund einer schriftlichen Bauvoranfrage der Gemeinde Poing vom 01.02.2016 wird der Bau- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 16.02.2016 die Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung beraten. Über das Ergebnis wird berichtet.
Im Rahmen der Vorplanung wurden folgende Stellplatzvarianten geprüft (brutto, KG 200-700):
Variante I: Ohne Tiefgarage, 54 Stellplätze oberirdisch
Kosten VI: 476.805,40 Euro
Variante IIa: Teilunterkellerung des Schulgebäudes mit 33 Tiefgaragenstellplätzen und 21 Stellplätzen oberirdisch, davon 12 Stellplätze vor dem Rathauseingang oder alternativ auf der Fläche der Wertstoffsammelstelle.
Kosten VIIa: 1.534.787,26 Euro
Variante IIb: Teilunterkellerung des Schulgebäudes mit 33 Tiefgaragenstellplätzen und 21 Stellplätzen oberirdisch (z.B. vor Eingangsbereich des Schulgebäudes wie in Variante 1).
Kosten VIIb: 1.534.787,26 Euro
Variante III: Vollunterkellerung des Schulgebäudes mit ca. 56 Tiefgaragenstellplätzen (entwurfsbedingt 54+2).
Kosten VIII: 1.965.212,08 Euro
Variante IV: Vollunterkellerung des Schulgebäudes und des Allwetterplatzes mit insgesamt ca. 70 Tiefgaragenstellplätzen (entwurfsbedingt 54+16).
Kosten VIV: 2.355.000,00 Euro.
Bei der Variante I ist keine „Kiss & Ride“ Zone auf dem Grundstück verfügbar. Dies wäre somit unter Berücksichtigung der übrigen Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenraum zu erwarten.
Bei den Varianten I und II ist es jeweils erforderlich, den Bereich vor dem Rathauseingang, derzeit als Grünfläche mit Brunnen und Kriegerdenkmal, für 12 Stellplätze zu befestigen. Alternativ wurde planerisch dargestellt, dass auch auf der Fläche der Wertstoffsammelstelle in der Schulstraße 12 Stellplätze erstellt werden könnten. Weitere oberirdische Flächen für Stellplätze stehen in der Nähe des Baugrundstückes nicht zur Verfügung.
Bei der Variante III können für Erweiterungen der Rathausverwaltung und zur Deckung des Bedarfs bei Veranstaltungen oberirdisch zusätzliche Stellplätze errichtet werden. Diese Mehrkosten wurden jedoch noch nicht berücksichtigt. Bei der Variante 4 wären diese unterirdisch errichtet.
Allerdings bestehen bei der Variante III und IV noch Unsicherheiten bei der Lösung der Tiefgaragenzufahrten. Die weiteren Planungen müssen aufzeigen, wie die Auswirkungen auf die Freiflächen (Wertstoffinsel, Umfeld Rathaus, Pausenhof- und Freisportflächen Schule) sind.
Als Grundlage zum weiteren Planungsfortschritt ist es erforderlich, sich für eine Stellplatzvariante festzulegen. Jede Variante bliebe nach derzeitigem Planungsstand unterhalb der in der Wettbewerbsvorprüfung grob ermittelten Summe von ca. 18,3 Mio. Euro, allerdings können die Kostenpakete für die oberen Geschosse erst in der weiteren Planung berechnet werden. Entsprechend der beschlossenen Variante ist die Kostenobergrenze neu festzulegen, da in den bisherigen Kostenannahmen keine Kosten für Einrichtungen zum Parken berücksichtigt werden konnten.
Bei allen Varianten wurde berücksichtigt, dass die Stellplätze auf dem Grundstück Rathausstraße 4 bei Veranstaltungen genutzt werden können.