Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); Einleitung des Beteiligungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2017 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2017 die Durchführung einer gemeinsamen Änderung der Verordnung über das LEP zur Verlängerung der Übergangsregelung in § 3 der Verordnung um 5 Jahre sowie zur Zonierung des Alpenplans beschlossen.

Die Änderungsverordnung kann im Internet eingesehen werden.

Die Verlängerung der Übergangsfrist für die Lärmschutzbereiche der Flughäfen München und Salzburg verhindert eine Steuerungslücke und gewährleistet einen kontinuierlichen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.

Die Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang beabsichtigen zur Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten den Zusammenschluss der Skigebiete. Derzeit sind Verkehrsvorhaben wie Seilbahnen, Lifte und Skiabfahrten unzulässig. Die Bürger haben sich mehrheitlich in Bürgerentscheiden für das Skiprojekt ausgesprochen, deshalb erfolgt die Änderung der Zonenabgrenzungen des Alpenplans im LEP.

Die Belange der Gemeinde Poing sind hierdurch nicht betroffen. Es wird deshalb keine Stellungnahme abgegeben.

Kurzbericht

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2017 die Durchführung einer gemeinsamen Änderung der Verordnung über das LEP zur Verlängerung der Übergangsregelung in § 3 der Verordnung um 5 Jahre sowie zur Zonierung des Alpenplans beschlossen.
Die Änderungsverordnung kann im Internet eingesehen werden.
Die Verlängerung der Übergangsfrist für die Lärmschutzbereiche der Flughäfen München und Salzburg verhindert eine Steuerungslücke und gewährleistet einen kontinuierlichen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.
Die Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang beabsichtigen zur Sicherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten den Zusammenschluss der Skigebiete. Derzeit sind Verkehrsvorhaben wie Seilbahnen, Lifte und Skiabfahrten unzulässig. Die Bürger haben sich mehrheitlich in Bürgerentscheiden für das Skiprojekt ausgesprochen, deshalb erfolgt die Änderung der Zonenabgrenzungen des Alpenplans im LEP.
Die Belange der Gemeinde Poing sind hierdurch nicht betroffen. Es wird deshalb keine Stellungnahme abgegeben.

Datenstand vom 05.05.2017 11:40 Uhr