Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gem. Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017.

Kurzbericht

Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gem. Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 20.000,- € als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2017.

Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr