Poing "Am Bergfeld";
Wohngebiet W 7 (IV. Entwicklungsstufe),
Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
16.09.2016
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Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Planungsüberlegungen, Erhöhung Baurecht
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09.02.2017
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GR (TOP 4)
- Vorstellung von Planungsüberlegungen
- Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
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09.03.2017
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GR (TOP 5 nö)
Vorgehen zur Vergabe der Planungsleistungen
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30.03.2017
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GR (TOP 4 nö)
Benennung der Büros für das durchzuführende Plangutachten
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06.07.2017
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Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Plangutachten
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20.07.2017
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GR (TOP 12 nö)
Entscheidung über das Ergebnis der Plangutachten sowie Beauftragung eines Architekten
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Entsprechend der Entscheidung im Gemeinderat wurde für die Baugebiete W 7 und W 8 ein einfaches Plangutachten durchgeführt. Die Entscheidung über den Entwurf bzw. das zu beauftragende Büro wurde in der Sitzung am 20.07.2017 getroffen.
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Wohnbaufläche mit Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium sowie Ortsrandeingrünung nach Norden und Grünzug in N/S-Richtung festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich umfasst den in anhängender FNP-Kopie gekennzeichneten Bereich, Größe des Bebauungsplangebietes rd. 27 ha.
Der östliche Bereich der Bergfeldstraße sowie der Westring werden Bestandteil der Bebauungsplanaufstellung, um die Erschließung der Wohngebiete W 7 und W 8 planerisch zu sichern bzw. zu verbessern.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist für das W 7 eine Bruttogeschoßfläche von 43.100 qm festgesetzt. Entsprechend den bisherigen Vorberatungen kann eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche vorgenommen werden.
Hierfür würde der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich geändert werden.
Beschlussvorschlag
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.
Beschluss
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(eic) Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2017 nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Wohngebiet W 7 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.
Entsprechend der Entscheidung im Gemeinderat wurde für die Baugebiet W 7 und W 8 ein einfaches Plangutachten durchgeführt. Die Entscheidung über den Entwurf bzw. das zu beauftragende Büro wurde in der Sitzung am 20.07.2017 getroffen.
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Wohnbaufläche mit Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium sowie Ortsrandeingrünung nach Norden und Grünzug in N/S-Richtung festgesetzt werden.
Der östliche Bereich der Bergfeldstraße sowie der Westring werden Bestandteil der Bebauungsplanaufstellung, um die Erschließung der Wohngebiete W 7 und W 8 planerisch zu sichern bzw. zu verbessern.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist für das W 7 eine Bruttogeschossfläche von 43.100 qm festgesetzt. Entsprechend den bisherigen Vorberatungen kann eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche vorgenommen werden.
Hierfür wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich geändert werden.
Datenstand vom 17.11.2017 10:07 Uhr