Neubau einer Reitanlage für 59 Pensionspferde; Neubau einer Pferdebewegungshalle, Anbau eines Offenstalles, Errichtung eines Pferdestalles mit Putzplatz, Neubau eines Pferdestalles, Neubau eines Aufenthaltsraumes mit Waschplatz, Neubau einer Mistlege und Pferdebewegungshalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.03.2017 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 20.02.2017 ging nachfolgendes Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 17.02.2017 bei der Gemeinde Poing ein:

„bei o. g. Bauvorhaben wurden während unserer Prüfung die Bauvorlagen zum Teil geändert, die jedoch nicht über die Gemeinde Poing eingereicht, sondern direkt beim Landratsamt vorgelegt wurden.
Nachdem die erforderlichen Unterlagen nun vollständig und prüffähig vorliegen, bitten wir Sie um erneute Prüfung und Stellungnahme im Rahmen des § 36 BauGB.

Die Änderungen erfolgten in der Hauptsache aufgrund der Klarstellung und des Nachweises einer gesicherten Erschließung sowie zur Klarstellung des Antragsgegenstandes.“

Stellungnahme der Verwaltung zu den Argumenten der Erschließung:

Hinsichtlich der Anordnung der Einzelvorhaben auf dem Grundstück im Auweg, Fl.-Nr. 792/0 der Gemarkung Poing, konnte seitens der Verwaltung kein Unterschied zum bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 08.12.2016 behandelten Antrag festgestellt werden.

Für das Gesamtvorhaben werden durch die Bauwerberin weiterhin 30 Stellplätze nachgewiesen.

Hinsichtlich der ausreichenden Erschließung des Baugrundstückes wurde seitens der Verwaltung folgendes festgestellt:

Gemäß dem bei der Gemeinde Poing vorgelegten Erschließungskonzept i. d. Fassung vom 12.01.2017 beabsichtigt die Bauwerberin zur Sicherung der bisher fehlenden Trinkwasser- bzw. Abwasserversorgung die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens und einer Kleinkläranlage. Zusätzlich geht aus den vorgelegten Unterlagen hervor, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht wie ursprünglich angestrebt in ein Oberflächengewässer geleitet werden soll, sondern auf dem Grundstück selbst versickert wird.

Darüber hinaus geht aus dem vom Büro Transver erstellten Verkehrsgutachten hervor, dass der aktuell bestehende Straßenausbauzustand des Auweges als Erschließungsstraße für das Bauvorhaben ausreichend ist.
Im vorliegenden Sachverhalt ist somit die ausreichende Erschließung des Baugrundstücks i. S. d. Art. 4 BayBO gegeben.

Als Folge der nun vorliegenden Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens darf der Gemeinde Poing jedoch kein unangemessener Erschließungsaufwand aufgedrängt werden. Die Bauverwaltung hat daher beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Grenzfeststellung für den bestehenden Auweg beantragt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die o. g. Einzelvorhaben auf dem Grundstück im Auweg Fl.-Nr. 792/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus ergeht seitens der Gemeinde Poing folgender Hinweis:

Als Folge der nun vorliegenden Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens darf der Gemeinde Poing jedoch kein unangemessener Erschließungsaufwand aufgedrängt werden. Die Bauverwaltung hat daher beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Grenzfeststellung für den bestehenden Auweg beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die o. g. Einzelvorhaben auf dem Grundstück im Auweg Fl.-Nr. 792/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Darüber hinaus ergeht seitens der Gemeinde Poing folgender Hinweis:

Als Folge der nun vorliegenden Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens darf der Gemeinde Poing jedoch kein unangemessener Erschließungsaufwand aufgedrängt werden. Die Bauverwaltung hat daher beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Grenzfeststellung für den bestehenden Auweg beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Reitanlage für 59 Pensionspferde; Anbau eines Offenstalles, Errichtung eines Pferdestalles mit Putzplatz, Neubau eines Pferdestalles, Neubau eines Aufenthaltsraumes mit Waschplatz und Neubau einer Mistlege auf dem Grundstück im Auweg, Fl. Nr. 792/0 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die o. g. Einzelvorhaben auf dem Grundstück Auweg Fl.- Nr. 792/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.
Darüber hinaus ergeht seitens der Gemeinde Poing folgender Hinweis:
Als Folge der nun vorliegenden Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens darf der Gemeinde Poing jedoch kein unangemessener Erschließungsaufwand aufgedrängt werden. Die Bauverwaltung hat daher beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Grenzfeststellung für den bestehenden Auweg beantragt.

Datenstand vom 23.05.2017 09:41 Uhr