Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neufarner Str. 108, Fl. Nr. 1119/6 Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 11.08.2017 (Eingang Landratsamt Ebersberg: 18.08.2017) wurde die erstmalige Verlängerung des bestehenden Vorbescheids Az.: V-2014-2245 vom 04.02.2015 durch den Bauwerber bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt.
Der Antrag ging am 28.08.2017 bei der Gemeinde Poing ein.
Stellungnahme der Verwaltung
Da sich die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Vorbescheides nicht geändert haben, erfolgt die Zustimmung zur Verlängerung.
Hinweis:
Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für den o. g. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl. Nr. 1119/6 Gemarkung Poing, wird um weitere 2 Jahre verlängert.
Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:
- Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
- Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den o. g. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Neufarner Straße 108, Fl. Nr. 1119/6 Gemarkung Poing, wird um weitere 2 Jahre verlängert.
Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:
- Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
- Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zum Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Neufarner Str. 108, Fl. Nr. 119/6 Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag wird um zwei weitere Jahre verlängert.
Darüber hinaus werden an den Bauherrn folgende Hinweise gerichtet:
Bei der Einreichung des Bauantrages ist die Berechnung hinsichtlich der Anzahl an erforderlichen Stellplätzen anhand der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Stellplatzsatzung vorzunehmen.
Für die Errichtung von Einfriedungen ist die gemeindliche Einfriedungssatzung vom 11.04.2014 zu beachten.
Datenstand vom 08.11.2017 14:46 Uhr