Aufstellung eines Schutzwagens zur Betreuung der Kinder der Kindertageseinrichtung Kinderland PLUS GmbH an Waldtagen/-wochen im Gruber Taxet, Fl.Nrn. 1436, 1438, 1444
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 05.11.2017 ging bei der Gemeinde Poing der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Bauwagens als Schutzhütte für eine Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1438 Teilfl. ein.
Die Abmessungen des Bauwagens betragen 8 m x 2,40 m bei einer Höhe von 3,10 m. Zusätzlich gibt es kleinen Vorbau mit 2 m x 1,50 m.
Die Grundstücke Fl.Nrn.1436, 1438 und 1444 befinden sich im Außenbereich, die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB nur dann zulässig, wenn durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange berührt werden und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen ist nicht erkennbar, die Erschließung ist gesichert.
Ein Stellplatznachweis ist nicht erforderlich. Die Kinder gehen entweder in Begleitung der Betreuer der Kindertagesstätte selbst in den Wald (abhängig von der örtlichen Lage der Kindertagesstätte) und wieder zurück. Der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird hiermit zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Schutzwagens zur Betreuung der Kinder einer Kindertageseinrichtung an Waldtagen/-wochen im Gruber Taxet auf den Fl.Nrn. 1436, 1438 und 1444 wird erteilt.
Der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird zugestimmt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Schutzwagens zur Betreuung der Kinder einer Kindertageseinrichtung an Waldtagen/-wochen im Gruber Taxet auf den Fl.Nrn. 1436, 1438 und 1444 wird erteilt.
Der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(cw) Am 05.11.2017 ging bei der Gemeinde Poing der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Bauwagens als Schutzhütte für eine Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1438 Teilfl. ein.
Die Abmessungen des Bauwagens betragen 8 m x 2,40 m bei einer Höhe von 3,10 m. Zusätzlich gibt es kleinen Vorbau mit 2 m x 1,50 m.
Die Grundstücke Fl.Nrn.1436, 1438 und 1444 befinden sich im Außenbereich, die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB nur dann zulässig, wenn durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange berührt werden und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen ist nicht erkennbar, die Erschließung ist gesichert.
Ein Stellplatznachweis ist nicht erforderlich. Die Kinder gehen entweder in Begleitung der Betreuer der Kindertagesstätte selbst in den Wald (abhängig von der örtlichen Lage der Kindertagesstätte) und wieder zurück. Der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird hiermit zugestimmt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Schutzwagens zur Betreuung der Kinder einer Kindertageseinrichtung an Waldtagen/-wochen im Gruber Taxet auf den Fl.Nrn. 1436, 1438 und 1444 wird erteilt.
Der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird zugestimmt.
Datenstand vom 08.03.2018 10:28 Uhr