Fragen der Zuhörer;
Stellungnahme zum Thema "Laubbläser"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Grund von mehreren Anfragen zum Thema Laubbläser, gibt die Verwaltung folgendes bekannt:
Die Gemeinde Poing hat sehr viele Grünanlagen mit Bäumen und zahlreiche Baumalleen. Die Bäume produzieren sehr viel Sauerstoff und werfen im Herbst viele Blätter ab. Um die Straßen, Wege, Plätze und Liegenschaften in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist das Laub zu entfernen. Laub in Gehölzflächen kann dagegen liegenbleiben. Die Gemeinde Poing kann aus wirtschaftlichen Gründen bei der Straßenreinigung, dem Grünflächenunterhalt und dem Unterhalt ihrer Liegenschaften nicht auf den Einsatz von Laubbläsern verzichten. Da sich der Baubetriebshof der Probleme bewusst ist, hat er sich für ein möglichst umweltschonendes Vorgehen entschlossen. Ihr Einsatz wird auf ein Mindestmaß beschränkt und die Mitarbeiter werden zu einem sensiblen Gebrauch der Laubbläser angehalten. Es sollen möglichst nur lärm- und abgasarme Geräte beschafft werden, um möglichst den Lärm und die Abgase für die Umwelt und dem Mitarbeiter, der das Gerät führt, zu reduzieren. Das Herbstlaub soll nur dort entfernt werden, wo es unbedingt
erforderlich ist.
Kurzbericht
Auf Grund von mehreren Anfragen zum Thema Laubbläser gibt die Verwaltung folgendes bekannt:
Die Gemeinde Poing hat sehr viele Grünanlagen mit Bäumen und zahlreiche Baumalleen. Die Bäume produzieren sehr viel Sauerstoff und werfen im Herbst viele Blätter ab. Um die Straßen, Wege, Plätze und Liegenschaften in einem Verkehrssicheren Zustand zu erhalten ist das Laub zu entfernen. Laub in Gehölzflächen kann dagegen liegen bleiben. Die Gemeinde Poing kann aus wirtschaftlichen Gründen bei der Straßenreinigung, dem Grünflächenunterhalt und dem Unterhalt ihrer Liegenschaften nicht auf den Einsatz von Laubbläsern verzichten. Da sich der Baubetriebshof der Probleme bewusst ist, hat er sich für ein möglichst umweltschonendes Vorgehen entschlossen. Ihr Einsatz wird auf ein Mindestmaß beschränkt und die Mitarbeiter werden zu einem sensiblen Gebrauch der Laubbläser angehalten. Es sollen möglichst nur lärm- und abgasarme Geräte beschafft werden, um möglichst den Lärm und die Abgase für die Umwelt und dem Mitarbeiter der das Gerät führt zu reduzieren. Das Herbstlaub soll nur dort entfernt werden wo es erforderlich ist.
Datenstand vom 17.01.2020 11:53 Uhr