Verkehrsregelung für Rad Fahrende im "Am Hanslbrunn"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.03.2020 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Aufgrund einer Frage aus dem Gemeinderat zu der Verkehrsregelung für Rad Fahrende im „Am Hans lbrunn“ teilen wir Folgendes mit:

Grundsätzlich ist die Geh- und Radwegsführung im Bereich zwischen Baubetriebshof und Plieninger Straße unbefriedigend, da auf südlicher Seite dies nicht vorhanden ist. Hier gibt es bereits interne Überlegungen der Verwaltung. Die Aufgabe „beidseitiger durchgängiger Rad- und Gehweg“ wird allerdings im Kontext mit den tatsächlichen Grundverhältnissen, der geplanten Friedhofserweiterung, der Thematik Parkplatz Süd der Sportanlage, der Einrichtung einer Bushaltestelle, der Umwidmung zu einer Kreisstraße, der Finanzierbarkeit etc. nicht einfach und sicher nicht auf die Schnelle zu lösen sein.

Grundsätzlich gilt im „Am Hanslbrunn“ die Wahlmöglichkeit des Rad Fahrenden zwischen dem  Gehweg mit Kennzeichnung „Fahrrad frei“ (soweit vorhanden) und der Benutzung der Fahrbahn. Die Möglichkeit „Gehweg – Fahrrad frei“ ist derzeit auf der Südseite leider nicht möglich, da der Gehweg – auch für Fußgänger - aufgrund der Baumaßnahme der Eisenbahnunterführung gesperrt ist.

Mit Fertigstellung der Eisenbahnunterführung wird dann auch der Anschluss der Gehwege mit Zusatz „Fahrrad frei“ an das künftige Radwegsystem im Neubauabschnitt der Anzinger Straße erfolgen können.

Datenstand vom 28.05.2020 12:13 Uhr