Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:
optional
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netto
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brutto
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BUA
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GR
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1
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Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
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170.000,00 €
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202.300,00 €
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ja
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ja
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2
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Kernsanierung EG-Unten
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260.000,00 €
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309.400,00 €
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ja
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ja
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3
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Umbau 2OG, Mehrkosten
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25.000,00 €
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29.750,00 €
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ja
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ja
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4
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Umbau EG-Oben
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30.000,00 €
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35.700,00 €
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ja
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ja
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5
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Büro 3.OG
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10.000,00 €
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11.900,00 €
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ja
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ja
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6
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Dachterrasse
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3.000,00 €
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3.570,00 €
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ja
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ja
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7
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Lüftung/Klima
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41.000,00 €
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48.790,00 €
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ja
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ja
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8
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Sonnenschutzglas Süd+West
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25.000,00 €
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29.750,00 €
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ja
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ja
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9
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Neue Zugangstüren Nord
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15.000,00 €
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17.850,00 €
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ja
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ja
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10
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Erweiterte Sockeldämmung
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45.000,00 €
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53.550,00 €
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ja
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ja
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11
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Lüftung auf Dach Sitzungssaal
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17.000,00 €
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20.230,00 €
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ja
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ja
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12
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MSR
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64.000,00 €
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76.160,00 €
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ja
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ja
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705.000,00 €
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838.950,00 €
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Die Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird anerkannt.
Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.
Die Gesamtkosten wurden nach Abschluss der Entwurfsplanung auf eine Gesamtsumme von 2.771.818,09 Euro brutto inkl. NK und inkl. einer Kostenanpassung für die gestiegenen Baukosten i.H.v. 5% berechnet (Stand 31.10.2019).
Die Auftragsvergaben erfolgten im Sommer 2020.
Aufgrund Änderungen in der Ausführung und zusätzlichen Maßnahmen wurden am 17.06.2021 durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung Mehrkosten in Höhe von 300.000 € (280.000 € auf HHSt 06000.500000 – Hochbau und 20.000 € auf HHSt 06000.935005 – IuK) genehmigt.
Zwischenzeitlich wurden weitere notwendige/ sinnvolle Änderungen ersichtlich, die wiederum mit Mehrkosten verbunden sind. Im 1. OG sind diese Änderungen bereits umgesetzt worden.
Treppenhaus West - erforderliche Maßnahmen
Ursprünglich sollten die Wände glatt gespachtelt werden. Es zeigt sich jedoch, dass der alte Strukturputz nicht tragfähig ist und sich großflächig vom Untergrund löst. Der Strukturputz muss demnach vollständig entfernt werden.
Bedingt durch Elektroinstallationen ist es erforderlich im Bereich der Treppenpodeste GK-Decken zu erstellen und die Pfeiler mit Vorsatzschalen zu verblenden.
Die Zutrittskontrolle der Ausgangstüre im EG erfordert ein Motorschloss. Da der Einbauraum durch die Türkonstruktion begrenzt ist, kommt nur ein einziges, leider sehr teures Schloss in Frage und die Türe muss geringfügig umgebaut werden.
Treppenhaus Nord - erforderliche Maßnahmen
Bedingt durch Elektroinstallationen ist es erforderlich im Bereich der Treppenpodeste und –untersichten GK-Decken zu erstellen. Im 6.OG wird eine komplette GK-Unterdecke erstellt.
Die Zutrittskontrolle der Ausgangstüre im EG erfordert ein Motorschloss. Da der Einbauraum durch die Türkonstruktion begrenzt ist kommt nur ein einziges, leider sehr teures Schloss in Frage und die Türe muss geringfügig umgebaut werden.
Die vorhandenen Geländeranlagen erfüllen nicht mehr die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Es ist erforderlich, hier eine neue Geländeranlage zu errichten, die alle aktuellen Vorgaben einhält.
1.OG - Änderung des Entwurfs + erforderliche Maßnahmen
Auf Bauherrenwunsch wurde der Entwurf in einigen Punkten geändert.
Es wurden für den Sitzungssaal neue Möbel (Geschirrschrank, Kühlschrank) angeschafft, um die durch den Serverraum entfallenen Lagerflächen zu kompensieren.
Im Kassenbereich wurde partiell ein Vinylboden statt des Kugelgarns verlegt.
In einigen Räumen mussten zudem neue Raffstoreanlagen verbaut werden, da die alten nicht wirtschaftlich instand zu setzen waren.
EG - Änderung des Entwurfs
Auf Bauherrenwunsch werden folgende Punkte geändert:
- Einbau Kassenautomat, dadurch zusätzliche Wände, Anpassungen, etc.
- Verlagerung Treppenlift zur Außenfassade
- Möblierung komplett durch Schreiner statt durch Büroausstatter. Hierfür fallen Planungskosten an.
- Alle Fenster sollen Sonnenschutzglas erhalten (auch Ost- und Nordseite)
- Vorhaltung höhenverstellbarer Schreibtische, dadurch erhöhter Platzbedarf. Dieser wird durch Fußbodenheizung kompensiert. Hierdurch sind spezielle Estriche erforderlich.
Im Zuge der weiteren Bauwerksuntersuchung für die Fußbodenheizung wurde festgestellt, dass im EG-Bereich ein Gussasphalt auf KMF-Dämmung verbaut ist. Hierfür sind höhere Abbruch- und Entsorgungskosten zu kalkulieren.
Aus technischen Gründen kann die Pforte nicht wie vorgesehen temporär im oberen Teil des EG untergebracht werden. Stattdessen wird nun vor dem Nebeneingang ein einfacher Bürocontainer aufgestellt und technisch ans Rathaus angebunden. Die Vorhaltedauer wird mit 1 Jahr angenommen.
Die Kostensteigerung auf der Haushaltsstelle 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Unterhalt) beträgt insgesamt ca. 390.000 € brutto:
Die Kosten für den Kassenautomaten sind in der Übersicht nicht enthalten, werden jedoch mit ca. 50.000 € brutto angenommen. D.h. die Mehrkosten für die Hochbaumaßnahme betragen insgesamt ca. 440.000 € brutto.