Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Gewerbeeinheit; Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit sowie Umbau der Gewerbeeinheit im Erdgeschoß, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Am 25.05.2023 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt die Aufstockung um ein Dachgeschoß für eine Wohneinheit mit 87,50 m² sowie den Umbau des Erdgeschosses zu Büroräumen mit 87,26 m² und im Kellergeschoß zu Lagerräumen mit 64,62 m².

Derzeit verfügt das Gebäude über 2 Wohnungen und Gewerberäume (ehemals Eisdiele) im Erdgeschoß.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, somit erfolgt die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch.
Vorhaben sind hier u.a. zulässig, soweit sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.

Nach Flächennutzungsplan ist für das Gebiet ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Gemäß § 6 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind das Wohnen und das geplante Gewerbe mit Büroräumen und Lagerräumen zulässig.

Als Referenz hinsichtlich des Einfügens zur Firsthöhe und Dachneigung wird auf das Grundstück Hauptstraße 1 Bezug genommen.

Im Jahr 2014 wurde auf dem Grundstück Hauptstraße 1 die Nutzungsänderung und Aufstockung um ein Geschoß genehmigt.

Kfz-Stellplätze gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung
Für die Wohnung im Dachgeschoß sind 2 Stellplätze gefordert. Somit sind mit den 2 bestehenden Wohnungen 4 Stellplätze nachzuweisen.
Für das Gewerbe sind im Erdgeschoß 3 Stellplätze gemäß Nr. 2.1, für die Nutzung im Kellergeschoß 1 Stellplatz gemäß Nr. 8.2 der Satzung nachzuweisen.

Erforderlich sind somit 8 Stellplätze. Nach der vorgelegten Planung werden auf dem Grundstück 10 Plätze, davon ein Besucherstellplatz (gleichzeitig barrierefreier Stellplatz) nachgewiesen.

Fahrrad-Stellplätze gemäß gemeindlicher Fahrradabstellplatzsatzung
Für die Wohnung im Dachgeschoß sind 3 Stellplätze gefordert.
Für das Gewerbe im Erdgeschoß sind 2 Stellplätze gemäß Nr. 2.1, für die Nutzung im Kellergeschoß ist 1 Stellplatz gemäß Nr. 6.2 der Satzung nachzuweisen.

Erforderlich sind somit 6 Stellplätze. 12 Fahrradabstellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Gewerbeeinheit; Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit sowie Umbau der Gewerbeeinheit im Erdgeschoß, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 wird erteilt. Das geplante Vorhaben darf die Firsthöhe der Hauptstraße 1 nicht überschreiten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Gewerbeeinheit; Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit sowie Umbau der Gewerbeeinheit im Erdgeschoß, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 wird erteilt. Das geplante Vorhaben darf die Firsthöhe der Hauptstraße 1 nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 10:40 Uhr