Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 ö beratend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endet zum 31.12.2023. deshalb ist eine neue Kalkulation vorzunehmen. Bei der Kalkulation ist auf eine Kostendeckung zu achten, das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben decken. Eine Gewinnerzielung ist jedoch nicht zulässig.

Die Dateien Grundlagen der Kalkulation werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt und erläutert.

Die durchgeführte Nachkalkulation zum 31.12.2023 mit Prognose bis 31.12.2027 ergab eine Unterdeckung bei den Abfallgebühren im letzten Kalkulationszeitraum von 386.720 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation ausgabenseitig und damit gebührenbedarfssteigernd ein.

Folglich ergeben sich die nachstehenden Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr:



Gleichzeitig zur Kalkulation der Gebühren für das Holsystem wurden die Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof neu kalkuliert. Hierbei ergeben sich Steigerungen, welche aus der Kostensteigerung sowie der Aufteilung der Kosten zwischen dem Hol- und den Bringsystem beruht. In den vergangenen Kalkulationen wurden die Kosten des Wertstoffhofs, ausgenommen der reinen Entsorgungskosten, vollständig dem Holsystem zugeordnet.

Folglich wurde der Wertstoffhof durch die Gebühren des Holsystems in den vergangenen Jahren stark quersubventioniert. Eine solche Quersubventionierung ist zulässig. Um dem Rechnung zu tragen, dass der Wertstoffhof durch die Bürger in unterschiedlicher Intensität in Anspruch genommen wird, sollte diese Quersubventionierung reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der obenstehend geschilderten Hintergründe ergeben sich die folgenden Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kalkulation führt zu annähernd kostendeckenden Gebühreneinnahmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Direkte Auswirkungen sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2024 11:33 Uhr