Fußgängerbrücke über die Plieninger Straße; Erneuerung des Bohlenbelages und Ergänzung der Beleuchtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Geh- und Radwegbrücke am Sport- und Freizeitzentrum über die Plieninger Straße wurde 2009 saniert, wobei der vorhandene und geschädigte Gussasphaltbelag durch einen Holzbohlenbelag (Lärchenbelag) ersetzt wurde. Die Verwendung eines entsprechend verschleißarmen und witterungsbeständigen Hartholzbohlenbelages aus Azobè (Bongossi) war seinerzeit nicht zugelassen.

Regelmäßig müssen bei dem vorhandenen Lärchenholzbelag aufgrund von Verschleiß- und Verwitterungserscheinungen einzelne oder mehrere Bohlen ausgetauscht werden. Hinzu kommt, dass nunmehr auch die Lagerhölzer unterhalb der Bohlen erhebliche Fäulnis aufweisen und die Bohlen daher nicht mehr kraftschlüssig befestigt werden können.

Nachteilig wirkt sich bei dem verwendeten, vergleichsweise weichen Lärchenholz auch aus, dass sich aus Verschleißgründen die eingefrästen Profile relativ schnell abnutzen und der Belag bei Nässe sehr „rutschig“ wird. Um weitere, regelmäßig sehr aufwändige Austauscharbeiten zu vermeiden und die Griffigkeit (Rutschhemmung) zu verbessern, sollte der Bohlenbelag einschließlich der Lagerhölzer erneuert werden.

Da eine möglichst hohe Traglast in Abhängigkeit der seinerzeit der Bemessung des Brückenbauwerkes zu Grunde gelegten Einwirkungen erhalten bleiben soll, ist ein Belag zu wählen, der die Radlasten (Punktlasten) möglichst gleichmäßig auf die Brückenfläche verteilt. Biegeweiche Kunststoffe o. ä. sind daher eher ungeeignet.

Ein Überfahren der Brücke mit Räum- und Streugeräten (bis max. 4,0 t) muss gewährleistet werden, somit ist die Verwendung von Hartholzbohlen (Laubholz DIN 4076-AZO, Festigkeitsklasse D60 DIN EN 338) zur gleichmäßigen Lastübertragung ohne größere Verformungen des Belages zu empfehlen. 

Bei ähnlichen Bauwerken, wie

  • der Kolomanbrücke über die Isar – eine Fuß–und Radwegbrücke, Baujahr 1985;
  • der Zufahrtsbrücke zu Schloss Blutenburg in München, eine 30 t Brücke – Bj. 1983;
  • der Fuß- und Radwegbrücke zu Schloss Blutenburg in München;
  • der Fuß- und Radwegbrücke über den Rhein-Main-Donaukanal – Bj. 1988 und
  • der 30 t Brücken „Am Altwasser“ bei denen die geschädigten Lärchenholzbohlen 2021 durch Bohlen aus AzoBè ersetzt wurden; 

konnten gute Erfahrungen mit Belägen aus Bohlen aus Azobè (Bongossi) gemacht werden. Der Bohlenbelag weist nur geringe Verschleißerscheinungen auf. Die Bohlen der Zufahrtsbrücke zur Blutenburg in München mussten erstmals nach ca. 20 Jahren teilweise ausgetauscht werden.

Die Hartholzbohlen – 140/80 mm aus Laubholz DIN 4076-AZO, Festigkeitsklasse D 60 DIN EN 338, Azobè (Bongossi) mit FSC-Zertifizierung mit Profilierung – entsprechend der Musterzeichnung HS 6 (Anlage) der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung – weisen eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren auf und sind infolge der geringen Unterhaltskosten im Vergleich zu anderen Werkstoffen oder Belägen sehr kostengünstig. 
Es ist vorgesehen, im Bohlenbelag einige leicht zugängliche Reinigungsöffnungen für Wartungsarbeiten (entfernen von Splitt und Schmutz usw.) anzuordnen. 

Im Zuge der Belagsausbesserung könnte auch eine fehlende Brückenbeleuchtung nachgerüstet werden. Die Verwendung von 4 Stück Solar-Pollerleuchten, welche am Brückenkörper mittels Flanschplatte befestigt werden können, wäre eine Möglichkeit der Ausleuchtung.

Als hochwertigere Variante für die Beleuchtung der Brückentafel könnte im Bereich des Geländers – unterhalb des Handlaufes – ein Lichtband in einem teilweise geschlitzten Rundrohr (Werkstoffnummer 1.4571) welches mit LED-Streifen bestückt ist, hergestellt werden. Durch diese „vandalismussichere“ Ausführung könnte eine hilfreiche Ausleuchtung des Brückenbereiches erreicht werden. Die Beleuchtungsfarbe wäre in weiß gehalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Brückenbelages gemäß dem Vorschlag des IB Seitz laut Sachvortrag mit Bongossi Hartholzbohlenbelag auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung zu planen, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die Leistungen auszuschreiben. 
Ferner soll die vom BUA gewählte Beleuchtung nachgerüstet werden. Entsprechend hat die Planung und Umsetzung zu erfolgen.

Alle Maßnahmen sind im Vorfeld mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim technisch abzustimmen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt. 

                                                               ja                nein


Eine Nachrüstung der Beleuchtung soll gemäß folgender Variante erfolgen:

Beleuchtungsvariante mit Pollerleuchten:                        ja                nein

Beleuchtungsvariante mit Leuchtband weiß                        ja                nein

Beleuchtungsvariante mit Leuchtband farbig                ja                nein

Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenschätzung des IB Seitz für den Austausch des Brückenbelages unter Verwendung von Bongossi-Hartholz für den neuen Belag beläuft sich auf rund 87.000 Euro brutto. Die Kosten für die Ingenieurleistungen betragen – auf Basis der Kostenschätzung ermittelt – rund 17.000 Euro.
Auf der Haushaltsstelle 63000.510001 sind diese Mittel für 2024 eingestellt. 

Eine Brückenbeleuchtung mittels LED Mastleuchten (Pollerleuchten) ist mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 16.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen anzusetzen. 

Für die Brückenbeleuchtung mittels farbigem Lichtband sind Kosten in Höhe von ca. 26.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen zu erwarten. Für ein einfarbig weißes Lichtband müssen rund 19.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen angesetzt werden.

Für die gewählte Beleuchtung sind die übrigen Mittel auf der Haushaltsstelle 63000.510001 verfügbar. Mehrkosten sind über die Haushaltsstelle 67000.960000 „Straßenbeleuchtung“ abgedeckt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Datenstand vom 07.03.2024 21:09 Uhr