Empfehlung der Bürgerversammlung vom 18.04.2024; Alternativen für das bislang nicht zustande gekommene Seniorenheim-Projekt in Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2024 ö informativ 11

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 18.04.2024 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, für das bislang nicht zustande gekommene Seniorenheim-Projekt Alternativen zu suchen, z.B. in Form von Tagespflege bzw. einen neuen Investor für die Umsetzung eines neuen Seniorenheims zu finden.“

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits im Seniorenkonzept der Gemeinde Poing, letztmalig fortgeschrieben im Juni 2023 und im gesamtpolitischen Seniorenkonzept des Landkreises Ebersberg (Dezember 2021) bestätigt, wird bis 2031 bzw. 2033 ein erhöhter Bedarf im Bereich der vollstationären Pflege aber auch im Bereich der Tagespflege erwartet. Grund dafür ist die Steigerung der Anzahl an Hochaltrigen, die häufiger pflegebedürftig bzw. vergleichsweise öfter dementiell erkranken. 

Die von der Verwaltung beauftragte Pflegebedarfsanalyse durch das Fachbüro bre aus dem Jahr 2021 ergab, dass bis 2033 der Bedarf an vollstationären Pflegeplätze in Poing auf ca. 130 Plätze steigen wird und im Bereich der Tagespflege rechnerisch auf 39 Plätze. Die 34 vollstationären Pflegeplätze in der Gemeinde Poing sind bereits seit Jahren voll ausgelastet. Der Bedarf lag bereits im Jahr 2023 bei rechnerisch 83 Pflegeplätzen.
Im Bereich der Tagespflege stehen im Vergleich lediglich 47 feste und 32 eingestreute Tagesplätze für den gesamten Landkreis Ebersberg zur Verfügung (Stand 2024). 

Die Gemeinde Poing unterstützt seit Jahren die Seniorinnen und Senioren in Poing und konnte bereits viele Maßnahmen im Bereich der gemeindlichen Seniorenarbeit realisieren (u.a. Schaffung einer mobilen Seniorenarbeit, Unterstützung bei der Gründung einer Nachbarschaftshilfe, zahlreiche Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe, Beratungsmöglichkeiten, Schulungen für Alltagsbegleiter, Projektstart 2024 für eine demenzfreundliche Kommune etc.).

Ergebnis:
Die Bereitstellung von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen ist grundsätzlich Pflichtaufgabe der Bezirke im eigenen Wirkungskreis (Art. 73 AGSG) wobei die Landkreise eine Hinwirkungsverpflichtung mittragen. Dennoch unterstützt die Gemeinde Poing bereits seit mehreren Jahren insbesondere die Realisierung von weiteren altersgerechten Unterbringungen bzw. Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige (z.B. Tagespflege) in der Gemeinde Poing.
Da das bisher geplante Seniorenwohnheim Am Hanselbrunn nicht realisiert werden kann, werden bereits weitere Alternativen seitens der Verwaltung geprüft.

U.a. wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.04.2024 das zukünftige Nutzungskonzept für die Gruber Straße 46 und 48 vom Grundstücksinhaber vorgestellt, bei dem die Möglichkeit für betreutes Wohnen bzw. eine Tagespflege besteht und in die Planung mit aufgenommen werden könnte.

Des Weiteren prüft die Verwaltung für die Tagespflege und vollstationäre Pflege einige geeignete Grundstücke und führt Gespräche mit potentiellen Investoren. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Datenstand vom 19.09.2024 21:40 Uhr