Empfehlung der Bürgerversammlung zur Anmietung von Räumen durch die Gemeinde in der Nachfolgenutzung des Gasthofes Liebhart
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung am 21.04.2015 wurde folgende Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen:
Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, soweit ein Erwerb und eine Bebauung des Liebhartgrundstückes durch die Gemeinde nicht möglich sind, eine Anmietung von Räumen durch die Gemeinde zu unterstützen und Überlegungen für kommunale Nutzungen anzustellen.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Feststellung der Verwaltung:
Dieser Wunsch wurde bereits auch in der Bürgerveranstaltung / Workshop zur Nachfolgenutzung Gasthof Liebhart am 11. April 2015 geäußert.
Interesse seitens diverser Vereine für Probenräume / Lagerräume sind vorhanden. Hier sollten evtl. nochmal vertiefende Gespräche mit den Vereinen, die Interesse haben, geführt werden (Flächenbedarf, Kostenbeteiligung – Miete o.ä.).
Kosten der Anmietung für die Gemeinde können derzeit nicht benannt werden.
Beschlussvorschlag
Eine Anmietung von Räumen durch die Gemeinde wird geprüft.
Beschluss
Eine Anmietung von Räumen durch die Gemeinde wird geprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
In der Bürgerversammlung am 21.04.2015 wurde folgende Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen:
Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, soweit ein Erwerb und eine Bebauung des Liebhartgrundstückes durch die Gemeinde nicht möglich sind, eine Anmietung von Räumen durch die Gemeind
e zu unterstützen und Überlegungen für kommunale Nutzungen anzustellen.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Feststellung der Verwaltung:
Dieser Wunsch wurde bereits auch in der Bürgerveranstaltung / Workshop zur Nachfolgenutzung Gasthof Liebhart am 11. April 2015 geäußert.
Interesse seitens diverser Vereine für Probenräume / Lagerräume sind vorhanden. Hier sollten evtl. nochmal vertiefende Gespräche mit den Vereinen, die Interesse haben, geführt werden (Flächenbedarf, Kostenbeteiligung – Miete o.ä.).
Kosten der Anmietung für die Gemeinde können derzeit nicht benannt werden.
Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Eine Anmietung von Räumen durch die Gemeinde wird geprüft.
Datenstand vom 08.07.2015 10:09 Uhr