Bauvoranfrage; Antrag auf Befreiung; Fl.Nr. 476/4 und 476/5 Gem. Oderding; Dorfstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Hier die einschlägige Festsetzung im B-Plan:
6. Baugestaltung:
6.1 Proportionen:
Das Verhältnis Hausbreite/Hauslänge muss mindestens 1:1,2 betragen.

Es liegt eine Anfrage wegen eines Antrags auf Befreiung bezüglich dieses Längen- und Breitenverhältnisses im Bebauungsplan von den Grundstückseigentümern vor.
Hier liegt die Proportion bei max. 1:1,15 im EG.
„Bedingt durch den Zuschnitt des Grundstücks, der kleinen Größe und der Zufahrtssituation ist der Punkt des Bebauungsplanes mit seinen Vorstellungen nicht einhaltbar. Das geplante Haus befindet sich in zweiter Reihe, von der Straße aus nicht einsehbar, insofern städtebaulich nicht relevant.“

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Ausschussempfehlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2024 10:36 Uhr