Bauvoranfrage; Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Betriebsgebäude und Neubau von zwei Dreispännern mit Garagen; Fl.Nr. 2225/13; Obermühlstraße 82
Daten angezeigt aus Sitzung: 20. Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 20. Sitzung des Gemeinderates | 19.12.2024 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Einfügegebot ist aus Verwaltungssicht gegeben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2025 09:23 Uhr