Wasserrecht; Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Tiefenbachs von Fkm 0,000 bis Fkm 8,237 (Gewässer III. Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Polling und der Stadt Weilheim i.OB im Landkreis Weilheim-Schongau
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 7. Sitzung des Gemeinderates | 27.03.2025 | ö | beratend | 4 |
Sachverhalt
Für das bisher vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet läuft das Verfahren für die endgültige Festsetzung.
Herr Martin Mühlegger als Vertreter der Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt Weilheim-Schongau hat das vorgesehene Überschwemmungsgebiet und das zur Festsetzung notwendige Verfahren in der Sitzung vorgestellt.
Datenstand vom 24.04.2025 14:32 Uhr