Bebauungsplan; Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder; 3. Vereinfachte Änderung; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf Grund verschiedener städtebaulicher Planungen und Nachverdichtungen im Stadtbereich, insbesondere den Süden von Weilheim betreffend, stellte das Wasserwirtschaftsamt fest, dass zur Entlastung und Rückhaltung der Kläranlage ein weiteres Rückhaltevolumen für die Schmutzwasserfracht zu schaffen ist. Das für die Entsorgung von Abwässern zuständige Kommunalunternehmen Stadtwerke Weilheim hat hierzu den Generalentwässerungsplan für die Stadt Weilheim i.OB überarbeiten lassen. Daraus ergibt sich tatsächlich ein Bedarf für ein weiteres Rückhaltebecken Schmutzwasser im Bereich des Weilheimer Südens.

Nach Prüfung verschiedener Standortalternativen wurde eine Teilfläche des städtischen Grundstücks mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 6513/1, Gemarkung Weilheim, nördlich des Gewerbegebiets „Am Achalaich an der Staatsstraße St 2057 als geeigneter Standort für ein unterirdisches Schmutzwasserrückhaltebecken ermittelt.

In seiner Sitzung am 17.09.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB nun, für das genannte Grundstück den Bebauungsplan „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ so zu ändern, dass die Möglichkeit geschaffen wird, ein unterirdisches Schmutzwasserrückhaltebecken zu errichten. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Die Planung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ sowie die zugehörige Begründung werden in der Fassung vom 06.02.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Weiter liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Umweltbericht zum Bebauungsplan „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder, Änderung und Erweiterung“ (Stand Juli 2017)
Baugrundgutachten des Büros Crystal Geotechnik GmbH, Germering, vom 12.11.2024
Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 24.02.2025 mit 26.03.2025.

Die Planungsunterlagen sind im Anhang beigefügt. Sie können darüber hinaus im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.bayern.de  eingesehen werden. Für die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter bauamt@weilheim.bayern.de gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 26.03.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20.02.2025 (digital unter www.weilheim.de und Aushang) wird im Übrigen hingewiesen.

Beschluss

Gegen die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes bestehen auch Seitens des Gremiums keine Anregungen oder Einwände. Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2025 14:32 Uhr