Ortsrecht; Gebührenordnung für Feldgeschworene in der Gemeinde Polling; Anerkennung der Gebührenordnung des Landkreises


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Gemeinde Polling ist verpflichtet, die Tätigkeit der Feldgeschworenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu regeln und hierfür eine angemessene Aufwandsentschädigung festzulegen. Bisher existiert in der Gemeinde Polling keine Gebührenordnung, die die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Feldgeschworenen und die Höhe der Aufwandsentschädigung regelt.

Die vorbereitete Gebührenordnung wird im Nachgang ergänzt und in der Sitzung vorgestellt.

Hinweis der Verwaltung:

Die Gemeinde Polling erlässt keine Gebührenordnung.  Der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau hat mit Wirkung zum 01.01.2025 die Gebührenordnung geändert.

Beschluss

Die Gebührenordnung für Feldgeschworene des Landkreises Weilheim-Schongau, wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Polling anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2025 14:32 Uhr