Aufgrund des Beschlusses zu den Realsteuerhebesätzen aus der 11. Sitzung vom 20.06.2024, ist die Haushaltssatzung entsprechend neu zu beschließen. Der Haushaltsplan als solches bleibt unverändert, da auch die Gesamtsumme des Haushaltes unverändert bleibt.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Polling (Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 10.208.292,-
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 3.925.614,-
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 325 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 325 v.H.
2. Gewerbesteuer 345 v.H.
§ 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 1.100.000,- festgesetzt.
§ 5 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Polling, 05.07.2024
Gemeinde Polling
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Martin Pape, 1.Bürgermeister
(Siegel)