Bauvoranfrage; Antrag auf Befreiung; Fl.Nr. 476/4 und 476/5 Gem. Oderding; Dorfstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 18.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Hier die einschlägige Festsetzung im B-Plan:
6. Baugestaltung:
6.1 Proportionen:
Das Verhältnis Hausbreite/Hauslänge muss mindestens 1:1,2 betragen.
Es liegt eine Anfrage wegen eines Antrags auf Befreiung bezüglich dieses Längen- und Breitenverhältnisses im Bebauungsplan von den Grundstückseigentümern vor.
Hier liegt die Proportion bei max. 1:1,15 im EG.
„Bedingt durch den Zuschnitt des Grundstücks, der kleinen Größe und der Zufahrtssituation ist der Punkt des Bebauungsplanes mit seinen Vorstellungen nicht einhaltbar. Das geplante Haus befindet sich in zweiter Reihe, von der Straße aus nicht einsehbar, insofern städtebaulich nicht relevant.“
Beschluss
Das Gremium vertagt die Bauvoranfrage in den Bau-, Planungs-, Werkausschuss am 03.09.2024.
Der Bauwerber wird darüber informiert. Lösungsvorschläge werden unterbreitet, um die Möglichkeit zu geben dem Gremium bereits für die Ausschuss Sitzung einen neuen Plan vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2024 10:03 Uhr