Wasserrecht; Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Tiefenbachs von Fkm 0,000 bis Fkm 8,237 (Gewässer III. Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Polling und der Stadt Weilheim i.OB im Landkreis Weilheim-Schongau


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2025 ö beratend 4

Sachverhalt

Für das bisher vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet läuft das Verfahren für die endgültige Festsetzung.
Herr Martin Mühlegger als Vertreter der Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt Weilheim-Schongau hat das vorgesehene Überschwemmungsgebiet und das zur Festsetzung notwendige Verfahren in der Sitzung vorgestellt. 

Datenstand vom 24.04.2025 14:32 Uhr