Bauantrag; Geländeauffüllung im östlichen Bereich des landwirtschaftlichen Grundstücks - Weilheimer Feld; Fl.Nr. 1570 Gem. Polling


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Nachdem die verfahrensfreien Parameter hinsichtlich der Fläche (Art 57 Abs.1 Nr.9 BayBO) überschritten werden ist das Vorhaben genehmigungspflichtig.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verzicht gem. Art. 71 BayBO nicht einschlägig ist, da dieser ausschließlich für Vorbescheids Anträge gilt.
Das Gutachten zur Bodenuntersuchung ist wesentlicher Bestandteil des Bauantrags.

Aus der 10. GRS am 09.06.2024:
Der Bauantrag wird zur Beratung in den Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2024 verwiesen.

Beschluss

Das Gremium folgt der Empfehlung des Bauausschusses. Das Einvernehmen wird nicht erteilt, da die Bauausführung nicht dem Plan zum Bauantrag entspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.07.2024 12:45 Uhr