Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/3, Gemarkung Pommersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller hat bereits für das Bauvorhaben „Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 202/3, Gem. Pommersfelden, 96178 Pommersfelden Planunterlagen mit Eingang vom 26. Oktober 2022 eingereicht. 
Der Bauantrag wurde in der Sitzung vom 10.11.2022 bereits behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Einer Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze im Norden und dem versetzten Pultdach wurde zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des qualifizierten Bebauungsplans „Schönbornstraße“ in Pommersfelden
Das Landratsamt Bamberg teilte dem Bauherrn mit, dass zum weiteren Fortgang des Baugenehmigungsverfahrens zwei weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schönbornstraße“ erforderlich seien. Seitens der Gemeinde Pommersfelden wäre die Erteilung der Befreiung von folgenden Festsetzungen erforderlich:
- für das Wohnhaus eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachneigung
und
- für die Garage eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachform und Dachneigung 
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans können zugelassen werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Das versetzte Pultdach des Wohngebäudes weist eine Neigung von 16°, anstatt den im Bebauungsplan „Schönbornstraße“ festgesetzten 40°- 50°, auf und bedarf somit einer Befreiung dieser Festsetzung.
Die Garage soll ein Flachdach haben. Da im B-Plan unter Punkt 7.0 festgesetzt ist, dass die Garage die gleiche Dachneigung haben muss wie das Hauptgebäude, bedarf es auch hier einer Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 202/3, Gemarkung Pommersfelden, 96178 Pommersfelden, Kenntnis genommen. Zu den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „Schönbornstraße“ hinsichtlich der der Dachneigung des versetzten Pultdaches (16° statt den festgesetzten 40°- 50°) und der Dachform und Dachneigung der Garage (Flachdach abweichend von der Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2023 12:18 Uhr