2. Änderung des Bebauungsplans "Am Berglein" im Bereich der Grundstücke Flurnummern 676/15, 676/16 und 676/18, Gemarkung Steppach, im vereinfachten Verfahren; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 08.09.2022 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Am Berglein“ in Steppach im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 676/15, 676/18 und 676/16, Gemarkung Steppach, im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die Kosten für das Verfahren tragen gemäß einem eigens hierzu geschlossenen städtebaulichen Vertrag die Antragsteller. Nach dieser Beschlusslage soll der Bebauungsplan wie folgt geändert werden, und zwar:
- Dachform/Dachneigung: Im gesamten Gebiet sollen Dachneigungen bis 45 ° und sämtliche bekannten Dachformen mit Ausnahme von Tonnendächern zulässig sein.
- Standorte für Nebenanlagen und Garagen: Garagen, Stellplätze, Carports und Nebenanlagen wie Einrichtungen zur Müllentsorgung und Gasversorgung, Geräteschuppen oder Gartenhäuser dürfen auch außerhalb der Baugrenze liegen.
Mit der Ausarbeitung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung wurde das Ingenieurbüro Valentin Maier, Höchstadt/Aisch, beauftragt sowie die Verwaltung, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag für die Übernahme der Planungskosten zu schließen. Der städtebauliche Vertrag liegt zwischenzeitlich vor. Nunmehr hat das Ingenieurbüro Valentin Maier, Höchstadt/Aisch, einen entsprechenden Änderungsentwurf ausgearbeitet, der nun zu billigen und zu beschließen wäre, das Verfahren zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Änderungsentwurf nebst Begründung ist dem Sachverhalt beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf nebst Begründung für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Berglein“ in Steppach im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 676/15, 676/18 und 676/16, Gemarkung Steppach, ausgearbeitet vom Büro Valentin Maier Bauingenieure AG, Höchstadt/Aisch, in der Fassung vom 13.04.2023. Der Gemeinderat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2023 08:05 Uhr