Verlängerung der Baugenehmigung Erweiterung eines Bürogebäudes mit Errichtung von Sozialräumen auf dem Grundstück FlurNr. 213, Gemarkung Sambach, Sambach 3, 96178 Pommersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.08.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauherr hat eine Verlängerung seiner Baugenehmigung vom 30.08.2019 für das Vorhaben „Erweiterung eines Bürogebäudes mit Errichtung von Sozialräumen“ auf dem Grundstück FlurNr. 213, Gemarkung Sambach, Sambach 3, 96178 Pommersfelden beantragt. Die derzeitige Baugenehmigung ist bis zum 26.10.2023 gültig. 
Gem. Art. 69 Abs. 2 BayBO kann die Baugenehmigung jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn von dieser kein Gebrauch gemacht wurde. Da der Bauherr das Bauvorhaben noch verwirklichen möchte und sich Änderungen an der Sach- und Rechtslage nicht ergeben haben, stehen aus gemeindlicher Sicht keine Hinderungsgründe entgegen. Das Einvernehmen zur Verlängerung um zwei Jahre kann erteilt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für das Vorhaben „Erweiterung eines Bürogebäudes mit Errichtung von Sozialräumen“ auf dem Grundstück FlurNr. 213, Gemarkung Sambach, Sambach 3, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen um eine Verlängerung der Baugenehmigung für zwei Jahre wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2023 13:38 Uhr