Anwendung des Tarifvertrages über Fahrradleasing für Beschäftigte der Gemeinde Pommersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Tarifvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist im Jahr 2021 in Kraft getreten. Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot für Fahrradleasing zu machen. Im Falle der Einführung des Leasings muss allen Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, ein Fahrrad im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu leasen. Da die Finanzierung der Leasingraten im Wege der Entgeltumwandlung erfolgt, ist diese für den Arbeitgeber nahezu kostenneutral.
Es gibt verschiedene Anbieter für das Fahrradleasing (z.B. Bikeleasing, Business Bike, JobRad, mein-dienstrad). Die Abwicklung wird wie folgt vorgenommen:
- AG schließt einen Rahmenvertrag mit dem Leasinggeber
Beschäftigte/r sucht das Fahrrad und festes Zubehör beim Händler aus
Abschluss des Leasingvertrages zwischen Leasinggeber und AG
Nebenabrede zum Arbeitsvertrag über Nutzungsüberlassung und Gehaltsumwandlung
Von der Personalverwaltung wurden die Konditionen verschiedener Anbieter verglichen. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass der Leasingpartner mit regionalen Händlern der Umgebung zusammenarbeitet. Aktuell hat man den Anbieter „Bikeleasing“ ausgewählt und es ist sinnvoll, nur mit einem Leasinggeber einen Rahmenvertrag zu schließen.
Beschluss
Der Tarifvertrag Fahrradleasing soll für die Beschäftigten der Gemeinde Pommersfelden angewandt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Rahmenvertrag mit einem Leasinggeber vorzubereiten und die Beschäftigten über das Leasingangebot zu informieren.
Der Abschluss aller notwendigen Verträge (Leasingvertrag, Entgeltumwandlungsvertrag, Überlassungsvereinbarung) wird an die Verwaltung übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2023 13:38 Uhr