Antrag auf Zone 30 und Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.023 beantragten die Limbacher Gemeinderatsmitglieder Alexander Stirnweiß und Roland Seubert, dass im Ortsteil Limbach durchgängig die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden soll und dass generell die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ angeordnet werden soll. In dem Schreiben führten die Antragsteller aus, dass sich die Mehrheit der Anwesenden in einer Ortsversammlung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Ort nebst Rechts-vor-Links-Regelung ausgesprochen hätte. Das Antragsschreiben vom 28.11.2023 ist dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt.
Gemäß Art. 45 Abs. 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Zonen- Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, d.h. Bundes- Landes- und Kreisstraßen noch auf Straßen erstreckt, die als Vorfahrtstraßen mit Zeichen Nr. 306 festgesetzt sind. Im Umkehrschluss daraus folgt, dass innerhalb von Tempo 30-Zonen zwingend die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ gelten muss. 
Sachlich zuständig gemäß Art. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 für die Anordnung der Tempo 30 Zone ist die Gemeinde Pommersfelden als örtliche Straßenverkehrsbehörde, da sich die Zonenanordnung ausschließlich auf Gemeindestraßen i.S. des Art. 46 BayStrWG erstreckt.
Die Verwaltung kann den Wunsch für eine Geschwindigkeitsreduzierung nebst Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach nachvollziehen. Insbesondere besteht im Ortsteil Limbach die Besonderheit, dass durch diesen keine Straße des überörtlichen Verkehrs führt, sondern der Ortsteil verkehrstechnisch durch eine Umgehungsstraße begünstigt ist. 
Vor einer endgültigen Entscheidung des Gemeinderates über die Anordnung einer Tempo 30 Zone empfiehlt die Verwaltung eine anlassbezogene Verkehrsschau mit den zuständigen Fachstellen (Landratsamt Bamberg, Fachbereich Straßenverkehr und dem zuständigen Ansprechpartner örtlichen Verkehrspolizei) durchzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Ortsteil Limbach verbunden mit der Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ zustimmend zur Kenntnis. Gegen die Umsetzung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die endgültige Entscheidung hierüber soll in eine der nächsten Sitzungen erfolgen.

  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2024 12:08 Uhr