Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h im Bereich des Ortsteiles Limbach auf der Staatsstraße 2263


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.10.2023 beantragten die Gemeinderatsmitglieder Alexander Stirnweiß und Roland Seubert mit Vorlage einer Unterschriftenliste mit 144 Unterzeichnern, dass auf der Strecke zwischen den Ein- und Ausfahrten nördlich und südlich des Ortsteils Limbach entlang der Staatsstraße 2263 in beiden Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 km/h reduziert wird. Das Antragsschreiben vom 26.10.2023 ist dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt.
Begründet wird der Antrag, dass das Ein- und Ausfahren aus dem Ortsteil auf die viel befahrene Staatsstraße 2263 wegen der lang gezogenen und schlecht einsehbaren Kurve äußerst riskant und gefährlich sei. Von Pommersfelden Richtung Limbach bestehe bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h. Leider ist diese nur einseitig angeordnet und endet vor der nördlichen Ortszufahrt von Limbach. Konsequenterweise müsste diese wegen der gefährlichen Situation der Ein- und Ausfahrten entlang der gesamten Ortschaft Limbach in beiden Fahrtrichtungen durchgängig festgesetzt werden. 
Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 70 km/h sind gem. Art. 45 Abs. 9 StVO zulässig, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt ist.   
Zuständig für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf klassifizierten Straßen (Bundes- Landes- und Kreisstraßen) wäre das Landratsamt Bamberg als untere Straßenverkehrsbehörde.
Die Verwaltung steht dem Antrag positiv gegenüber und kann hier lediglich unterstützend tätig werden, da sie für die Anordnung nicht selbst zuständig ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Bamberg Fachbereich Straßenverkehrswesen zu stellen verbunden mit der Bitte, baldmöglichst eine anlassbezogene Verkehrsschau mit der örtlichen Verkehrspolizei durchzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag, die Gefahrensituation im Bereich der Zu- und Abfahrten des Ortsteiles Limbach entlang der Staatsstraße 2263 durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h entschärfen zu wollen, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird daher beauftragt, bei der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Bamberg) den Antrag zu stellen, dass im Bereich des Ortsteiles Limbach auf der Staatsstraße 2263 zwischen der nördlichen Ortszufahrt und der Zufahrt zur GVS Richtung Schirnsdorf  in beide Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert wird. In diesem Zusammenhang wird zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der besonderen Gefährdungslage die untere Straßenverkehrsbehörde ersucht, baldmöglichst eine anlassbezogene Verkehrsschau mit der örtlichen Verkehrspolizei durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2024 12:08 Uhr