Antrag auf Zone 30 und Rechts-vor-Links-Regelung im Ortsteil Limbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.11.023 beantragten die Limbacher Gemeinderatsmitglieder Alexander Stirnweiß und Roland Seubert, dass im Ortsteil Limbach durchgängig die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden soll und dass generell die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ angeordnet werden soll.
In dem Schreiben führten die Antragsteller aus, dass sich die Mehrheit der Anwesenden in einer Ortsversammlung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Ort nebst Rechts-vor-Links-Regelung ausgesprochen hätte. Das Antragsschreiben vom 28.11.2023 war dem Sachverhalt im RIS bereits mit den Sitzungsunterlagen für den 14.12.2023 als Anlage beigefügt, in welcher sich der Gemeinderat mit dieser Thematik bereits vorbefasst hat. Insofern wird auf den dortigen Sachverhalt nebst Anlagen verwiesen.
Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2023 behandelt. Der erste Bürgermeister, Herr Gerd Dallner, informierte darüber, dass mit Herrn Philipp Beyer von der unteren Straßenverkehrsbehörde zusammen mit der Gemeinde Pommersfelden sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land und dem Staatlichen Straßenbauamt Bamberg am 11.12.2023 eine Verkehrsschau bei Limbach durchgeführt haben. Als Ergebnis dieser Verkehrsschau kann bezüglich dieses Antrags zusammengefasst festgestellt werden, dass die Gemeinde Pommersfelden als örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung einer Tempo 30-Zone innerhalb des Ortsteils Limbach selbst zuständig sei und diese dort selbst nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung zu entscheiden habe.
Der Gemeinderat nahm in der Sitzung vom 14.12.2023 den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Ortsteil Limbach verbunden mit der Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ zustimmend zur Kenntnis. Gegen die Umsetzung bestanden in der Sitzung keine grundsätzlichen Bedenken. Die endgültige Entscheidung hierüber solle in eine der nächsten Sitzungen erfolgen.
Gemäß Art. 45 Abs. 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Zonen- Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, d.h. Bundes- Landes- und Kreisstraßen noch auf Straßen erstreckt, die als Vorfahrtstraßen mit Zeichen Nr. 306 festgesetzt sind. Im Umkehrschluss daraus folgt, dass innerhalb von Tempo 30-Zonen zwingend die Vorfahrtregelung „Rechts-vor-Links“ gelten muss.
Sachlich zuständig gemäß Art. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) für die Anordnung der Tempo 30 Zone ist die Gemeinde Pommersfelden als örtliche Straßenverkehrsbehörde, da sich die Zonenanordnung ausschließlich auf Gemeindestraßen i.S. des Art. 46 BayStrWG erstreckt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den gesamten Ortsteil Limbach flächendeckend eine Tempo-30-Zone anzuordnen. Mit dieser Anordnung werden gleichzeitig bestehende Vorfahrtregelungen, insbesondere über Vorfahrtstraßen, die mit Zeichen Nr. 306 festgesetzt sind, aufgehoben, weil sie mit der flächendeckenden Anordnung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Ortsteil rechtlich nicht vereinbar sind. Es gilt im gesamten Ortsbereich somit „Rechts-vor-Links“. Die Beschilderung der Tempo-30-Zone erfolgt an sämtlichen Zu- und Abfahrten zum Ortsbereich Limbach durch Zeichen 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone - Vorderseite) und 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone - Rückseite). Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen und dem Abbau dieser Anordnung entgegenstehender Verkehrszeichen wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung für die Tempo-30-Zone im Ortsteil Limbach zu erstellen und im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2024 08:13 Uhr