Erlass einer Satzung zur Benutzung des Gemeindearchivs (Archivsatzung) nebst Gebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
weMit dem Bericht über die Archivpflege für das Jahr 2023 empfahl der Verein für Kommunale Archivpflege im Landkreis Bamberg e.V. der Gemeinde Pommersfelden den Erlass einer Satzung zur Regelung der Benutzung des Gemeindearchivs (Archivsatzung) nebst einer Gebührensatzung. Die Satzung sei vor allem deshalb erforderlich, um dem Gemeindearchiv Rechtssicherheit zu verschaffen. Wenn es ein Gemeindearchiv gibt, das auch von Dritten benutzt werden kann und darf, sollte dieses mit dem Erlass einer Archivsatzung förmlich als öffentliche Einrichtung gewidmet werden. Damit besteht auch die Möglichkeit, in der Satzung die Modalitäten für die Benutzung des Archivs durch die interessierte Öffentlichkeit verbindlich zu regeln. Da für den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand Kosten (=Gebühren und Auslagen) erhoben werden sollen und gemeindliche Abgaben gem. Art. 2 Abs. 1 KAG nur aufgrund einer besonderen Abgabensatzung erhoben werden dürfen, ist zusätzlich auch eine Gebührenordnung zu erlassen.
Mit Unterstützung des Archivpflegevereins hat die Gemeindeverwaltung entsprechende Satzungsentwürfe erarbeitet. Der Wortlaut der zu beschließenden Satzungen (Archivsatzung und Archivgebührensatzung) wird den Mitgliedern des Gemeinderates im RIS zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat beide Satzungen zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Entwürfe der Satzung der Gemeinde Pommersfelden über die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs (Archivsatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Gemeindearchivs (Gemeinearchivgebührensatzung ArchivGebS) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Entwürfe der Satzung der Gemeinde Pommersfelden über die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs (Archivsatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Benutzung des Gemeindearchivs (Gemeinearchivgebührensatzung ArchivGebS) werden als Satzung beschlossen. Der Wortlaut der beschlossenen Satzungen ist Bestandteil dieses Beschlusses; die beschlossenen Satzungen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2024 11:02 Uhr