Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung Bäckerei Burkard" mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan; Aufhebungsbeschluss; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 12.09.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Bäckerei Burkard“ mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 12.09.2019 als Satzung beschlossen.
Da sich die Bäckerei Burkard nach einem entsprechenden Grunderwerb mittlerweile im Jahr 2023 mit ihrem Produktionsbetrieb im Gewerbegebiet niedergelassen hat, steht fest, dass das Vorhaben (Erweiterung der Bäckerei) am alten Betriebssitz im Ortsteil Pommersfelden in der mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geplanten Form nicht mehr verwirklicht wird.
Da ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die Realisierung eines ganz konkreten Vorhabens innerhalb einer im Durchführungsvertrag festgelegten Frist ermöglichen soll, besteht nach der Umsiedlung des Bäckereibetriebs ins Gewerbegebiet kein Bedürfnis mehr, an dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Bäckerei Burkard“ am alten Betriebssitz im Ortsteil Pommersfelden festzuhalten.
Wenn die Realisierung des Vorhabens innerhalb der vereinbarten Durchführungsfrist nicht erfolgt, soll die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch wieder aufheben (vgl. § 12 Abs. 6 BauGB). Für die Aufhebung eines Bebauungsplans ist gem. § 1 Abs. 8 BauGB das gleiche Verfahren wie für die Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen, wobei nach § 12 Abs. 6 Satz 3 BauGB für die Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB möglich ist, so dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Mit dem Vorhabenträger ist diese Vorgehensweise zuvor einvernehmlich besprochen worden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, ein Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Bäckerei Burkard“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten.
Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Bäckerei Burkard“ mit integriertem Grünordnungsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.09.2019 aufzuheben, da mit der zwischenzeitlich erfolgten Umsiedlung des Produktionsbetriebs der Bäckerei Burkard ins Gewerbegebiet absehbar ist, dass das ursprünglich geplante Vorhaben in der geplanten Form auf dem vorhandenen Betriebsgelände nicht mehr verwirklicht werden wird.
Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 3 BauGB durchgeführt werden.
Das Verfahrensgebiet umfasst die Grundstücke FlNr. 133, 133/1 (Teilfläche) und 134 der Gemarkung Pommersfelden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung ortsüblich bekanntzumachen sowie das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 11:25 Uhr