Fortschreibung des Teilkapitels "Windenergie" im Regionalplan Oberfranken West; Flächenvorschlag der Gemeinde Pommersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Zum 01.02.2023 ist das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft getreten.
Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten diese: 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032.
Die Regionalen Planungsverbände müssen das Windkraft-Gesetz umsetzen. Zuständig sind die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern, in denen Kommunen, Landkreise und die Bezirksregierungen vertreten sind.
  1. In der Gemeinde Pommersfelden ist bislang noch keine Fläche als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen.
Die Gemeinde Pommersfelden gehört zum Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken West wird ab dem Juli 2024 mit der Einarbeitung von geeigneten Potentialflächen in den Regionalplan beginnen. 
Vorher wird den Gemeinden im Planungsgebiet die Gelegenheit gegeben nach ihren Einschätzungen und Abwägungen geeignete Vorschläge zu übermitteln. Hierdurch soll vermieden werden, dass im planerischen Endergebnis keine Flächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden, die in den betroffenen Kommunen bzw. bei den betroffenen Bürgern vor Ort keine Akzeptanz finden.
Daher hat die Gemeinde vom Planungsverband Oberfranken-West eine erste Potentialanalyse für das Gemeindegebiet erhalten, um auf dieser Grundlage das gesamte Gemeindegebiet zu betrachten und etwaige Vorschläge für landschaftlich verträgliche und wirtschaftliche sinnvollen Gebietsvorschläge zu erarbeiten. Denn in dieser ersten Potentialanalyse des Planungsverbandes wurden denkbare sog. „Potentialflächen“ bereits mit „Potentialflächen-Nummern“ versehen.
  1. Die Gemeindeverwaltung hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 durch einstimmige Beschlussfassung eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, die mit Vertreter/innen aus allen Ortslisten besetzt wurde. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt auf Grundlage der Potentialflächenkarte des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West Vorschläge für den Gemeinderat zu erarbeiten.

  1. In der Folgezeit hat die Arbeitsgruppe zunächst interne Gespräche geführt und das Gemeindegebiet analysiert. Anschließend wurde Kontakt zu den umliegenden Kommunen aufgenommen, um etwaige dortige Planungen/Entwicklungen abzufragen und ggf. aufeinander abzustimmen. Denn Potentialflächen liegen meist an den außerörtlichen Gemarkungsgrenzen zu Nachbarkommunen.

Darüber hinaus wurden auch Gespräche mit der zuständigen Planungsabteilung der Regierung von Oberfranken aufgenommen.
In zahlreichen Gesprächen und Terminen wurden sodann verschiedene Optionen bzw. Potenzialflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden unter verschiedenen Kriterien wie Landschaftsbild, Abstand zur Wohnbebauung, Windhäufigkeit/stärke abgewogen.
Letztlich wurden Teilflächen in den vom Regionalen Planungsvorband Oberfranken-West mit den Kennziffern 4278 und 4281 versehenen sog. „Potentialflächen“ als geeignet erachtet. 
Diese Potentialflächen befinden sich auf dem Höhenzug zwischen den Ortschaften Weiher (Gemeinde Pommersfelden) und Vorra/Abtsdorf/Hundshof (Gemeinde Frensdorf).
Aufgrund ihrer Höhenlage und der Süd-West-Windströmung sind die beiden Gebiete gut für die Entwicklung eines Windkraftprojekts geeignet. Zudem können Mindestabstandsflächen zur nächsten Wohnbebauung problemlos eingehalten werden.
Dabei befindet sich das Potentialgebiet 4278 westlich der Kreisstraße BA22 und das Potentialgebiet 4281 östlich der Kreisstraße. Wobei sich das Potentialgebiet 4281 mit einem erheblichen Teil gemeindegebietsübergreifend auf das Gebiet der Gemeinde Frensdorf erstreckt. 
Daher wurden die Gespräche mit der Gemeinde Frensdorf intensiviert, um interkommunal im Sinne einer Flächenkonzentration eine gemeinsame Gebietskulisse zu erarbeiten.
Diese interkommunalen Gespräche wurden wiederum in Abstimmung mit dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West geführt. 
An diesen Gesprächen hat auch bereits Herr Hubert Treml-Franz als sog. „Windkümmerer“ der Energieagentur Nordbayern teilgenommen. Die sog. Windkümmerer sind Experten auf dem Gebiet der Ermittlung und Planung von Windkraftgebieten. Sie beraten und unterstützen Kommunen und Landkreise bedarfsgerecht bei der Initiierung von Windenergieprojekten. Mit Hilfe deren professioneller Begleitung können vorhandene Flächenpotenziale gehoben, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet und Konflikte moderiert werden.
  1. Sowohl in der Gemeinde Pommersfelden als auch in der Gemeinde Pommersfelden haben sodann mehrere Informationsabende für die betroffenen Grundstückseigentümer stattgefunden. Auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden sind dies insgesamt 43 verschieden Flächeneigentümer.
Hierbei konnte mit umfassenden Informationen zum ganz überwiegenden Teil Akzeptanz für die Thematik „Windkraft“ geschaffen werden, so dass im Nachgang auch die vertragliche Flächensicherung für den größten Teil der relevanten Flächen erfolgen konnte. Denn die Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf möchten die Entwicklung bzw. Ansiedlung eines Windkraftprojekts auf den beiden Gemeindegebieten keinesfalls dem unkontrollierbaren freien Markt von Projektanten überlassen. Vielmehr sollen etwaige Potentialflächen stets in Abstimmung mit den Gemeinden entwickelt werden und nicht nur einzelne, sondern möglichst viele Flächeneigentümer im fraglichen Windkraftgebiet sollen von einer etwaigen Windradansiedlung profitieren. Außerdem soll eine kommunale Beteiligung und auch eine Bürgerbeteiligung ermöglicht werden. Diese Ziele können aber nur über eine entsprechende Abstimmung mit den Eigentümern in den Potentialflächen und der entsprechenden vertraglichen Flächensicherung mit und durch die Gemeinde erreicht werden.
  1. In mehreren Ausgaben des Amtsblattes und auf der Homepage der Gemeinde Pommersfelden wurde mehrfach darüber informiert, dass sich die Gemeinde mit Blick auf die Anforderungen aus dem „Wind-an-Land-Gesetz“ und der damit verbundenen Aufforderung des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West geeignete Flächen auf dem Gemeindegebiet vorzuschlagen, mit dieser Thematik befasst und sich interessierte Bürger/innen jederzeit mit Fragen und Hinweisen/Anregungen an die Gemeindeverwaltung wenden können.

Nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt und in der sog. „Heimat-App-Pommersfelden“ hat zudem am 19.04.2024 in der Schulturnhalle Pommersfelden eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden. Hierin wurden den anwesenden Bürger/innen die gesetzliche Ausgangslage und der damit für die Gemeinde verbundene Abwägungs- und Entscheidungsprozess ebenfalls mit Unterstützung des Windkümmerers (Herrn Treml-Franz) ausführlich anhand von Bild- und Zahlenpräsentationen dargestellt. Dabei wurden auch die in den Potentialgebieten 4278 und 4281 anvisierten Teilflächen dargestellt. Zudem wurde der weitere zeitliche Ablauf zum weiteren Vorgehen vom Vorschlag der Flächen an den Regionalen Planungsverband bis zur Einarbeitung in den Regionalplan und einer daran ggf. anschließender tatsächlicher Planungen eines Windkraftprojekts dargestellt.
Im Nachgang zu dieser öffentlichen Informationsveranstaltung haben die Gemeindeverwaltung bislang keine Einwände bzw. Bedenken bezüglich der zum Vorschlag an den Regionalen Planungsverband aus den Potentialgebieten 4278 und 4281 anvisierten Flächen erreicht.

Beschluss

Zur Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken West werden an den Regionalen Planungsverband Oberfranken West auf dem Gebiet der Gemeinde Pommersfelden folgende Flächen vorgeschlagen:
  • Aus dem Potentialgebiet 4278 eine Teilfläche, die begrenzt ist im Norden durch die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Burgebrach, im Osten durch die Kreisstraße BA 22, im Süden  durch die Flurnummern 480 und 481 und die gemeindlichen Flurwege mit den Flurnummern 482, 496 und 497 (Gemarkung Oberndorf) und im Westen durch die Waldgrundstücke 504 und 506 (Gemarkung Oberndorf).
  • Aus dem Potentialgebiet 4281 eine Teilfläche, die begrenzt ist im Norden und Osten durch die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Frensdorf, im Westen durch die Kreisstraße BA 22 und im Süden durch die gemeindlichen Flurwege mit den Flurnummern 305 und 330 (Gemarkung Sambach). 
Damit der mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmte Bau von maximal vier Windkraftanlagen im Gemeindegebiet sichergestellt ist, ist seitens der Gemeinde Pommersfelden die Ausweisung von weiteren Standorten für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet weder auf den Potentialflächen 4278 und 4281 noch auf anderen Potentialflächen im Gemeindegebiet gewünscht. Unter dieser Maßgabe wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Flächenvorschläge an den Regionalen Planungsverband Oberfranken West zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2024 12:07 Uhr