Kostenbeteiligung der Gemeinde Pommersfelden gegenüber den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Pommersfelden bei der Beschaffung von Feuerwehrstiefeln und der Bezuschussung des Erwerbs und Fortbestands von Fahrerlaubnissen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen.
Gegenstand der persönlichen Schutzausrüstung der aktiven Feuerwehrleute sind insbesondere auch geeignete Feuerwehrstiefel. Dabei betragen die Kosten für eine Grundversion, welche den Bestimmungen der KUVB entspricht, derzeit ca. 150,- Euro.
Des Weiteren bedarf es zum Führen eines Feuerwehrfahrzeuges einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Um die Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren zu gewährleisten, ist es notwendig, dass ausreichend viele aktive Feuerwehrleute über die zum Führen des Einsatzfahrzeuges notwendige Fahrerlaubnis verfügen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von Feuerwehrstiefeln in den örtlichen Feuerwehren der Gemeinde Pommersfelden einheitlich mit einem Betrag in Höhe von 150,- Euro zu bezuschussen. Voraussetzung ist, dass die Stiefel nach den Bestimmungen der KUVB als Feuerwehrstiefel zugelassen sind. Die Anschaffung der Stiefel erfolgt über die jeweilige örtliche Feuerwehr. Die Zahlung des Zuschusses durch die Gemeinde erfolgt an die jeweilige örtliche Feuerwehr.
Der Gemeinderat beschließt bei aktiven Feuerwehrleuten den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C, C1 und/oder CE mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.000,- € zu bezuschussen, sofern diese Fahrerlaubnis zum Führen eines Einsatzfahrzeuges der örtlichen Feuerwehr erforderlich ist. Die Entscheidung darüber, welche Personen der örtlichen Feuerwehren den Zuschuss zum Zwecke des Führens eines Einsatzfahrzeuges in Anspruch nehmen können, treffen jeweils die örtlichen Kommandanten. Pro Kalenderjahr kann je örtlicher Feuerwehr ein aktives FFW-Mitglied benannt werden. Persönliche Voraussetzung für die Bezuschussung ist ein bereits abgeleisteter aktiver Feuerwehrdienst von mindestens zwei Jahren und eine Verpflichtung gegenüber der jeweiligen örtlichen Feuerwehr zum aktiven Dienst von weiteren fünf Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt des erfolgreichen Erwerbs der bezuschussten Fahrerlaubnis. Formelle Voraussetzung für die Bezuschussung ist der vorherige schriftliche Abschluss einer entsprechenden Zuschussvereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden, der örtlichen Feuerwehr und dem FFW-Mitglied.
Der Gemeinderat beschließt für die aktiven Mitglieder der örtlichen Feuerwehren die zum Zwecke der Verlängerung einer Fahrerlaubnis notwendigen Kosten (insbesondere ärztliche Untersuchung, behördliche Gebühren) gegen Kostennachweis zu übernehmen. Die Zahlung des Zuschusses durch die Gemeinde erfolgt an die jeweilige örtliche Feuerwehr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2024 12:07 Uhr