a)
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan, Vorbericht, Stellenplan, Stand der Schulden, Stand der Rücklagen). Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Pommersfelden (Lkrs. Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Pommersfelden
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.447.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.326.220 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
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Grundsteuer
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
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370 v.H.
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b) für die Grundstücke (B)
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370 v.H.
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2.
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Gewerbesteuer
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340 v.H
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Pommersfelden, den …………………… Gemeinde Pommersfelden
Gerd Dallner
Erster Bürgermeister
b)
Der Finanzplan gemäß § 24 Abs. 1 KommHV für die Jahre 2023 – 2027 sowie das diesem zugrunde liegende Investitionsprogramm wird genehmigt.