Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/64 Gemarkung Steppach, Ahornstraße 8, 96178 Pommersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller haben für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/64, Ahornstraße 8, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Der First soll nicht parallel zur Straße errichtet werden, sondern in Nord-Süd-Richtung. Deshalb bedarf es diesbezüglich einer Befreiung der Festsetzung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Firstrichtung.
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes „Steppach Nord lll“ in Steppach und entspricht dessen Festsetzungen hinsichtlich der Firstrichtung (Nord-Süd statt Ost-West) nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/64, Ahornstraße 8, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Erteilung der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan „Steppach Nord lll“ hinsichtlich der Firstrichtung (beantragte Nord-Süd-Ausrichtung statt der festgesetzten Ost-West-Ausrichtung) wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2024 09:47 Uhr