Auflösung des Abwasserzweckverbandes Pommersfelden-Frensdorf zum 31.12.2024; Beschluss der Auseinandersetzungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf für das Gebiet der Gemeinde Pommersfelden und der Gemeindeteile Herrnsdorf, Schlüsselau, Wingersdorf, Ellersdorf und Lonnershof der Gemeinde Frensdorf der Gemeinde Frensdorf, hatte bisher die Aufgabe, eine gemeinsame Abwasserbeseitigungsanlage, bestehend aus den Verbindungsleitungen und der Sammelkläranlage, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern. Die Ortsnetze und die Bauwerke (RÜB und PW) sollten von den Gemeinden gebaut und anschließend an den Zweckverband übergeben werden. Die Verbindungsleitungen mit Kläranlage wurden vom Abwasserzweckverband hergestellt.

Aufgrund der vorgenannten Besonderheit, dass die Ortskanäle von den Gemeinden gebaut aber die ursprünglich geplante spätere Übergabe an die Gemeinden formell nie erfolgte, stellten sich seit Anbeginn des Bestehens des Zweckverbandes wichtige Fragen der Verbandsorganisation. Insbesondere waren die damit zusammenhängenden Vermögens- und Refinanzierungsfragen nicht zufriedenstellen gelöst, weil sich die Verbandsmitglieder hierüber nicht einig wurden. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit, die bestehende Verbandsorganisation umzustrukturieren, wurde auch immer wieder in den Prüfungsberichten der überörtlichen Rechnungsprüfungen festgehalten. Sie wurde auch im letzten Prüfungsbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung vom 26.10.2018 dokumentiert, deren nachfolgende Prüfungserinnerung in TZ 14 auszugsweise lautete:  

Aus diesem Grund haben sich die Mitglieder des Gemeinderates der beiden Mitgliedsgemeinden Pommersfelden und Sambach sowie die aus diesen Reihen entsandten Verbandsmitglieder des Abwasserzweckverbandes seit Beginn der neuen Legislaturperiode intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und gemeinsam auf eine für beide Mitgliedsgemeinden akzeptable Lösung geeinigt. 

Nach einigen verwaltungsinternen Vorberatungen und durchgeführten Beratungen in der Verbandsversammlung kam man überein, den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf auflösen zu wollen und die weitere Benutzung der Kläranlage Sambach durch die Gemeinde Frensdorf mit ihren Ortsteilen Herrnsdorf, Schlüsselau, Lonnershof, Ellersdorf und Wingersdorf künftig über eine Mitbenutzungszweckvereinbarung mit der Gemeinde Frensdorf als Abwassergast zu regeln. 

Die der Auflösung zugrunde liegenden Details sollen in einer eigens hierzu erstellten Auflösungsvereinbarung, die Details und Modalitäten der Mitbenutzung der Kläranlage Sambach durch die Gemeinde Frensdorf sollen in einer eigens hierzu erstellten Mitbenutzungszweckvereinbarung geregelt werden. 

Hinsichtlich der Auseinandersetzungsvereinbarung bestand Konsens, dass auf die Durchführung einer komplizierten vermögensrechtlichen Auseinandersetzung verzichtet werden könne, da die Gemeinde Frensdorf über die Mitbenutzungszweckvereinbarung künftig auch weiterhin Vorteile aus der Benutzung der Anlage ziehen könne. Vielmehr soll der Vermögensausgleich formal „lediglich auf dem Papier“ stattfinden, damit keine unentgeltliche Übernahme des Verbandsvermögens erfolgt, von der abzuraten ist, weil dann die Mitgliedsgemeinden keinen Investitionsaufwand in ihre Beitragskalkulation einstellen könnten. In der praktischen Umsetzung   sieht dies so aus, dass die Mitgliedsgemeinden, das auf Ihrem Gebiet belegene Vermögen zum Zeitwert (Restbuchwert) laut dem letzten fortgeschriebenen Anlagennachweis übernehmen, der jeweils um die Restbuchwerte der Beiträge und Zuwendungen vermindert wird. So ergibt sich auch unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Werteverzehrs kein positiver Betrag mehr, der von den Gemeinden finanziell in Geld auszugleichen wäre. Damit haben die beteiligten Gemeinden de facto keinen finanziellen Ausgleich zu leisten, haben aber bei dieser Vorgehensweise gleichwohl die Möglichkeit, die übernommenen Anlagenteile zum Restbuchwert lediglich vermindert um die Restbuchwerte der Zuwendungen in ihre Beitragskalkulation aufzunehmen (die Restbuchwerte der Beiträge bleiben bei der Globalkalkulation bekanntlich unberücksichtigt, weil sie keine anderweitige Deckung darstellen). Dies wäre bei einem vereinbarten unentgeltlichen Vermögensübergang nicht möglich. Diese Vorgehensweise wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde einvernehmlich abgestimmt (s. Schreiben des LRA Bamberg vom 31.05.2022). Lediglich der als Mischwasserentlastungsanlage genutzte Teich Fl.Nr. 720, Gemarkung Pommersfelden, wird von der Gemeinde Pommersfelden zum Restbuchwert käuflich übernommen. Die hierdurch erzielten Einnahmen des Abwasserzweckverbandes werden schlussendlich zusammen mit dem übrigen liquiden Vermögen auf die Mitgliedsgemeinden aufgeteilt (s.u.). 

Die Entwürfe für die Auseinandersetzungsvereinbarung und die Mitbenutzungszweckvereinbarung wurden mit dem Bayerischen Gemeindetag sowie der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt. Zuletzt befasste sich die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes in ihrer Sitzung am 23.11.2022 mit der Thematik und hat in gleicher Sitzung den Beschluss gefasst, dass der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf aufgelöst werden soll. Es wurde angestrebt, die Auflösung des Abwasserzweckverbandes bereits mit Wirkung zum 01.01.2024 vorzunehmen. Wegen des Umfangs der organisatorischen Vorarbeiten zur Auflösung des Abwasserzweckverbandes konnte der ursprünglich anvisierte Auflösungstermin zum 31.12.2023 nicht eingehalten werden. In der letzten Verbandsversammlung am 20.09.2023 gaben die Geschäftsleiter der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf den aktuellen Sachstand der Umstellungsarbeiten bekannt und erbaten noch einmal einen zeitlichen Aufschub des Auflösungszeitpunktes bis 31.12.2024, dem die Verbandsversammlung auch formlos zustimmte.
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, zum Jahresende den Abwasserzweckverband endgültig aufzulösen. Die zum Jahresende vorhandene liquide Rücklage soll aufgelöst und gemäß dem in der Auseinandersetzungsvereinbarung festgelegten Verteilungsmodus auf die Mitgliedsgemeinden verteilt werden. Es erscheint empfehlenswert, dass die Mitgliedsgemeinden hierfür in analoger Anwendung des Art. 8 Abs. 3 Satz 4 KAG eine Sonderrücklage zum Ausgleich von künftigen Gebührenschwankungen anlegen. Diese Empfehlung beruht ebenfalls auf dem Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 31.05.2022.

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes hat über die geplante Auflösung des Abwasserzweckverbandes gestern in ihrer Sitzung am 10.07.2024 den offiziellen Beschluss über die Auflösung des Zweckverbandes zum 31.12.2024 gefasst sowie die vorliegende Auseinandersetzungsvereinbarung beschlossen. Der vorliegende Entwurf über die Auseinandersetzungsvereinbarung wurde vom Wortlaut in den wesentlichen Grundzügen von der Verbandsversammlung bereits am 23.11.2023 beschlossen und wurde lediglich noch um geringe redaktionelle Änderungen aktualisiert (Anpassung der Einwohnerzahlen zum Verteilungsschlüssel zum Stand 30.06.2023, Darstellung der Vermögenswerte zum Restbuchwert aufgrund der Fortschreibung der Anlagennachweise zum 31.12.2024, Auflösungszeitpunkt zum 31.12.2024). Die Auseinandersetzungsvereinbarung bedarf noch der Zustimmung der Entscheidungsgremien der Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes. 
Hinweise:
Für die Auflösung des Zweckverbandes ist noch die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. Die Auflösung des Abwasserzweckverbandes sowie die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde sind im Amtsblatt des Landkreises Bamberg amtlich bekannt zu machen. Damit für die bisher entsorgten Gemeindeteile Frensdorf-Süd die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ durch die Gemeinde Frensdorf auch nach dem 31.12.2024 gewährleistet ist, steht die Auflösung des Zweckverbandes nach der aktuellen Beschlusslage der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes unter der aufschiebenden Bedingung, dass beide Mitgliedsgemeinden rechtzeitig den Abschluss einer Mitbenutzungszweckvereinbarung beschließen, aufgrund der der Gemeinde Frensdorf als Abwassergast für die Ortsteile Herrnsdorf, Wingersdorf, Schlüsselau, Ellersdorf und Lonnershof gestattet wird, das aus dem Einzugsbereich dieser Ortsteile anfallende Abwasser in die gemeinsam genutzte Kläranlage in Sambach einzuleiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Pommersfelden und Frensdorf vom 10.07.2024 zur Kenntnis, dass der Zweckverband mit Wirkung zum 01.01.2025 aufgelöst werden soll. Der Gemeinderat stimmt dem Auflösungsbeschluss nebst dem Wortlaut der vorliegenden Auseinandersetzungsvereinbarung zu. Der Vereinbarungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die von der Verbandsversammlung am 10.07.2024 beschlossene Auseinandersetzungsvereinbarung für die Gemeinde Pommersfelden zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 11:27 Uhr