Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Abrennen und den Erwerb von Feuerwerken gemäß § 24 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundsätzlich dürfen Privatpersonen Feuerwerk nur zu Silvester abbrennen und auch nur in dem dazu vorgesehenen Zeitraum erwerben. Das ist vom Gesetzgeber im § 21 der 1. Verordnung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) geregelt.
Bei Hochzeiten und anderen besonderen Anlässen werden aber auch während des Jahres immer wieder private Feuerwerke abgebrannt.
Ein professioneller Pyrotechniker (mit entsprechender Erlaubnis und Befähigungsnachweis) darf das ganze Jahr über Feuerwerke inszenieren und muss diese bei der zuständigen Ordnungsbehörde nur anzeigen.
Hingegen gelten für Privatpersonen, welche außerhalb der Silvestertage Feuerwerk selbst kaufen und abbrennen möchten, besondere Bestimmungen. Privatpersonen müssen gemäß § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum SprengG, für besondere Anlässe bei ihrer zuständigen Ordnungsbehörde (hier: Gemeinde Pommersfelden) eine Ausnahmegenehmigung zum Abrennen und für den Erwerb eines Feuerwerks der Klasse II beantragen. Hierzu wird auf den Auszug aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verwiesen, welcher dem Sachverhalt im RIS als Anlage beigefügt ist.
Da es im Rahmen des Abrennens von Feuerwerken wiederholt zu Gefahrensituationen und auch zu Beschwerden durch Anlieger und Tierbesitzern gekommen ist, sollten Feuerwerke nur noch durch Pyrotechniker mit entsprechendem Befähigungsnachweis abgebrannt werden. Mithin sollten keine Ausnahmegenehmigungen an Privatpersonen mehr erteilt werden. Für eine einheitliche Verwaltungshandhabung ist eine entsprechende Beschlussfassung des Gemeinderatsgremiums sachdienlich.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass durch die Verwaltung der Gemeinde Pommersfelden als zuständige Ordnungsbehörde künftig keine Ausnahmegenehmigungen zum Abrennen und zum Erwerb von Feuerwerken der Klasse II nach § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mehr erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 11:27 Uhr