Antrag zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Hauptstraße im Ortsteil Pommersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.06.2024 wurde folgender Bürgerantrag an die Gemeinde Pommersfelden gestellt:
Die Geschwindigkeit der Hauptstraße Pommersfelden auf 30 Km/h zu reduzieren und zwar auf der ganzen Streckenlänge von Ortseinfahrt (vor Pfarramt) bis zum Sportplatz, Ortsschild.
In den meisten Ortsteilen der Gemeinde Pommersfelden sind die Hauptstraßen entweder Staatsstraßen oder Kreisstraßen. Für diese Straßenkategorien ist die Gemeinde Pommersfelden mit Blick auf Verkehrsregelungen (insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen) nicht entscheidungsbefugt.
Die Hauptstraße im Ortsteil Pommersfelden hingegen ist eine reine Gemeindestraße. Daher ist dort die Gemeinde Pommersfelden gemäß Art. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung die sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, da sich die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung ausschließlich auf eine Gemeindestraßen i.S. des Art. 46 BayStrWG erstreckt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für die Straßen „Hauptstraße“ und „Parkweg“ im Ortsteil Pommersfelden Tempo 30 anzuordnen. Die Beschilderung erfolgt durch das Zeichen 274-30. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen und dem Abbau dieser Anordnung entgegenstehender Verkehrszeichen wirksam. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung für Tempo 30 in den Straßen „Hauptstraße“ und „Parkweg“ zu erstellen und im Amtsblatt der Gemeinde Pommersfelden ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 29.01.2025 11:27 Uhr